Off-Plan-Immobilienkauf. Die wichtigsten Aspekte, die Sie VOR der Vertragsunterzeichnung berücksichtigen sollten. Gesetzliche Garantien. Mindestinformationen.

Off-Plan-Immobilienkauf. Dokumentation vor Vertragsabschluss

Off-Plan-Immobilienkäufe weisen bestimmte und sehr spezifische Merkmale auf. Der wesentliche Unterschied zum An-und Verkauf von Gebrauchtwohnungen besteht darin, dass die Off-Plan-Immobilie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht gebaut oder fertiggestellt ist. Im Artikel dieser Woche analysieren wir mehrere Schlüsselaspekte, die jeder Off-Plan-Käufer berücksichtigen muss. Die Dokumentation, die der Bauträger vor Vertragsunterzeichnung vorlegen muss. Und die wichtigsten Aspekte, die zu beachten sind.

Gesetzliche Garantien hinsichtlich der gezahlten Beträge. Verbraucherrechte.

Die beiden wichtigsten Garantien, die das Baugesetz für Off-Plan-Immobilienkäufe vorsieht, sind:

– Sonderkonto.

Der Bauträger muss über ein spezielles Bankkonto verfügen, auf dem die Käufer die für den Verkauf und Kauf vorgesehenen Beträge hinterlegen können. Dieses Konto muss von allen anderen Bankkonten des Bauträgers getrennt sein. Darüber hinaus darf der Bauträger diese Mittel nur für Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau der betreffenden Immobilie verwenden.

– Sicherung der Beträge.

Darüber hinaus ist der Bauträger ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet, die Rückerstattung der gezahlten Beträge zu gewährleisten. Durch eine Kautionsversicherung bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft. Oder mittels einer von einer Kreditgesellschaft ausgestellten Bankgarantie. Wird die Kautionsversicherung gewählt, muss jeder Käufer eine individuelle Versicherungspolice abschließen. Die Bankgarantie muss ebenfalls individuell und im Sonderbürgschaftsregister eingetragen sein.

In beiden Fällen (Kautionsversicherung und Bankgarantie) müssen die gezahlten Beträge zzgl. der gesetzlichen Zinsen, ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gesichert werden.

Unterlagen die der Bauträger dem Käufer zur Verfügung stellen muss.

Darüber hinaus ist der Bauträger gesetzlich verpflichtet, dem Käufer bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen, unter anderem:

– Der allgemeine Lageplan der Immobilie.

– Informationen über die nutzbare und bebaute Fläche und die damit verbundenen Elemente.

– Der Plan der Wohnung.

– Eine Beschreibung und Anordnung der Strom-, Wasser-, Gas- und Heizungsnetze.

– Brandschutzmaßnahmen über die die Immobilie verfügt.

– Allgemeine Beschreibung des Gebäudes, der gemeinschaftlichen Anlagen und Dienstleistungen.

– Liste der für den Bau der Wohnung, des Gebäudes und der gemeinschaftlichen Anlagen verwendeten Materialien, einschließlich Wärme- und Schalldämmung.

– Angaben zur Identifizierung der Immobilie im Grundbuch.

– Gesamtpreis und Zahlungsform.

– Vollständige Daten des Promotoren und des Bauträgers: Name bzw. Firmenname, Adresse, Eintragungsdaten im Handelsregister oder in öffentlichen Registern.

– Usw.

Schlussfolgerungen.

Off-Plan-Immobilien können eine sehr sichere Alternative für den Erwerb einer Immobilie in Spanien darstellen, sofern alle gesetzlich festgelegten Garantien eingehalten werden. Möchten Sie eine Off-Plan-Immobilie von einem Bauträger in Spanien kaufen, kann Ihnen die Kanzlei White-Baos während des gesamten Verfahrens beistehen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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