Wohnsitz in Spanien. Anmeldebescheinigung für die Staatsbürger der Europäischen Union. Anforderungen und Verfahren.

Aufenthalt in Spanien. Staatsbürger der Europäischen Union

Alle EU-Staatsbürger (und ihre Familienangehörigen) haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen. Mit anderen Worten: Sie können in jeden Mitgliedsstaat ein- und ausreisen, ohne dass ein Visum oder eine Genehmigung erforderlich ist. Sie benötigen lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass. Was geschieht jedoch, wenn der Aufenthalt in Spanien länger als 3 Monate dauert? Wir behandeln die Angelegenheit im Artikel dieser Woche.

Anmeldebescheinigung als Staatsbürger der Europäischen Union.

Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten, müssen sich im Ausländerzentralregister anmelden und eine besondere Bescheinigung einholen. Mit dieser Bescheinigung ist es möglich, das sich rechtmäßig in Spanien aufzuhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt der Anmeldebescheinigung

Um die Anmeldebescheinigung zu erhalten, müssen die von den spanischen Behörden festgelegten Bedingungen erfüllt werden:

1.Gehen Sie in Spanien keiner Erwerbstätigkeit nach, müssen Sie vorlegen:

– Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Für Sie und für Ihre Familienangehörigen, damit Sie dem System nicht zur Last fallen. Dies kann durch eine Bankbescheinigung, Kontoauszüge, einen Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen usw. nachgewiesen werden.

– Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie über eine öffentliche oder private Krankenversicherung verfügen, die Ihnen während Ihres Aufenthalts in Spanien medizinische Versorgung bietet. Ohne Zuzahlungen. Ohne Mängel. Und gültig für den gesamten Aufenthalt.

2. Wenn Sie hingegen in Spanien selbstständig oder angestellt arbeiten möchten (oder studieren), sind die Unterlagen und Anforderungen:

– Anmeldung im Bildungszentrum, Anmeldung bei der Sozialversicherung usw. Es kommt auf den Einzelfall an.

3.   Den Gültigen Reisepass oder Personalausweis.

4. Zwei aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund.

5. Eine aktuelle Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes (höchstens drei Monate).

6. Formular EX-18 ordnungsgemäß ausgefüllt.

7. Nachweis der Zahlung der Gebühr.

Sind Sie Angehöriger eines EU-Staatsbürgers sind, müssen Sie die Unterlagen vorlegen, die Ihre familiäre Beziehung belegen. Geburtsurkunde (Eltern/Kinder), Heiratsurkunde (Ehepartner) usw. Alle außerhalb Spaniens ausgestellten Dokumente müssen mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein und ins Spanische übersetzt werden.

Anmeldeverfahren: Wo, wann, wie?

Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Einreise in Spanien gestellt werden. Der Vorgang wird persönlich bei der Einwanderungsbehörde oder der Polizeistation durchgeführt. Es ist notwendig, den Termin online zu beantragen und mit allen erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sobald alle Anforderungen überprüft wurden, stellt der zuständige Beamte die Anmeldebescheinigung als EU-Staatsbürger aus.

Die Bescheinigung enthält die persönlichen Daten des Antragstellers. Name. Staatsangehörigkeit. Adresse. Und die Ausländeridentifikationsnummer (N.I.E.). Die Bescheinigung hat zunächst eine Laufzeit von 5 Jahren.

Schlussfolgerungen.

Die Anmeldebescheinigung als EU-Staatsbürger zu erhalten ist ein wesentlicher Schritt für die EU-Staaatsbürger, die sich für einen längeren Zeitraum in Spanien aufhalten möchten. White-Baos sind Experten im Ausländerrecht und können Ihnen beim gesamten Verfahren im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Spanien behilflich sein. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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