Ein neuer gerichtlicher Erfolg. Forderung Lebensversicherung. € 150.000 Rückgewinn aus der Lebensversicherung eines Mandanten. Entschädigung. Begünstigte/r. Spanische Anwälte an der Costa Blanca.

Forderung Lebensversicherung in Spanien.

White Baos Abogados hat umfassende und erfolgreiche Erfahrung in der Verteidigung der Interessen unserer Mandanten in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Lebensversicherungen rechtlichen Forderungen gegenüber den Versicherern. Im heutigen Artikel möchten wir unsere Leser über einen neuen Prozesserfolg unserer Kanzlei informieren. Die Klage der Witwe gegen einen Versicherer, der sich weigerte, die in der Police vorgesehene Entschädigung in Höhe von 150.000 € auszuzahlen.  Auf Wunsch können Sie das vollständige Urteil unter diesen Link einsehen.

Der Gesundheitsfragebogen: ein unerlässliches Dokument.

Eines der wichtigsten Dokumente beim Abschluss einer Lebensversicherung ist der Gesundheitsfragebogen. Dieses Dokument besteht aus einer Reihe von Fragen zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers: Vorerkrankungen, anstehende ärztliche Untersuchungen, Behandlung mit bestimmten Medikamenten, ist er/sie Raucher usw.

Stirbt ein Lebensversicherungsnehmer aufgrund einer Krankheit, vergleicht der Versicherer an erster Stelle die Krankengeschichte des Verstorbenen mit dem bei Abschluss des Versicherungsvertrags unterschriebenen Fragebogen. Wurde eine Krankheit oder Pathologie ausgelassen, die mit dem Tod in Zusammenhang stehen könnte, wird die der Versicherer die Zahlung der entsprechenden Entschädigung verweigern. Zusammenfassend: im Todesfall durch Krankheit, ist die Vorlage dieses Dokument zum Zeitpunkt der Beantragung von herausragender Bedeutung.

Der konkrete Fall.

Im März 2019 wurde auf freiwilligen Antrag unseres Mandanten, Herr „J“ in einem bekannten Privatkrankenhaus ein Bluttest durchgeführt. Dieser wies zu diesem Zeitpunkt keine gesundheitlichen Probleme auf. Der behandelnde Arzt ordnete auch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs an. Das Ergebnis beider  war korrekt. Das Röntgenbild zeigte völlig normale Werte, der Cholesterinspiegel war „ganz leicht erhöht“. Es wurden weder weitere zusätzliche Tests angefordert, noch wurden Medikamente verschrieben. Es wurde nur die allgemeine Empfehlung (die praktisch für alle gilt) erteild, gelegentlich Sport zu treiben und sich gesund zu ernähren.

Abschluss einer Lebensversicherung, plötzlicher Tod und die Zahlungsverweigerung des Versicherers.

Einen Monat später, Ende April 2019, schloss Herr „J“ eine Lebensversicherung ab und bestimmte seine Frau als Begünstigte. Leider verstarb Herr „J“ 4 Monate später an einem Herzinfarkt. Der Versicherer lehnte die Zahlung der Entschädigung mit dem Argument ab, der Verstorbene habe im Gesundheitsfragebogen verschwiegen, dass er an Cholesterin leide. Und ebenso, dass noch ausstehende medizinische Untersuchungen nicht im Fragebogen angegeben wurden.

Urteil erster Instanz und Berufung vor dem Landgericht

Das Gericht erster Instanz lehnte den Antrag unseres Mandanten ab und entschied zugunsten des Versicherers. Von der berechtigten Forderung unserer Mandanten überzeugt, wurde von uns vor dem Landgericht Berufung gegen das Urteil eingelegt. Im Berufungsverfahren konnten wir erfolgreich nachweisen, dass der vom Krankenhaus vorgelegte medizinische Bericht (mit den noch ausstehenden medizinischen Untersuchungen) nach dem Tod ausgestellt wurde. Mit anderen Worten, diese Untersuchungen wurden dem Patienten nicht ordnungsgemäß vor seinem Tod verschrieben. Daher wurde nichts verschwiegen. Das Landgericht Alicante wie von unserer Kanzlei gefordert, den Versicherer zur Zahlung der in der Police vorgesehenen Entschädigung in Höhe von 150.000 € an die Witwe des Verstorbenen verurteilt.

Schlussfolgerungen.

Weigert sich Ihr Versicherer, die in der Lebensversicherung eines Familienmitglieds vorgesehene Entschädigung zu zahlen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.  White-Baos sind Experten für Rechtsansprüche. Wir prüfen die Durchführbarkeit Ihrer Forderung im Zusammenhang mit Ihrer Lebensversicherung und bieten Ihnen fachkundige Rechtsberatung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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