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Verbraucherrecht und Bankengesetz in Spanien: Die Klausel der spanischen Mindestzinsrate. Sind diese Mindestzinsen rechtsgültig? Antwort der spanischen Gerichte, Rechtsanwälte, usw.

Verbraucherrecht und Bankengesetz in Spanien: Die Klausel der spanischen Mindestzinsrate. Sind diese Mindestzinsen rechtsgültig? Antwort der spanischen Gerichte, Rechtsanwälte, usw.

FRAGE:

Sehr geehrter Carlos,

Bei Unterzeichnung meines Darlehens wurde ich nicht über die Existenz einer Mindestzinsrate informiert. Mir wurde lediglich mitgeteil, dass mein Darlehen einer wechselnden Verzinsung und dem bestehenden Euriborwert unterliegen würde. Durch diese Irreführung habe ich in den letzten Jahren 4.25% Zinsen bezahlt, obwohl der Euriborwert wesentlich geringer ist. Was kann ich tun?

Werter Leser,

Danke für Ihre Anfrage.

In der Regel wird die Mindestzinsrate von den spanischen Banken auferlegt, um die mit dem Euribor verbundenen Zinsen auf einen Mindestwert zu beschränken. Dies haben Sie inzwischen selbst erfahren können.

Da der gegenwärtige Euriborwert sehr niedrig ist, verhindert diese Klausel, wie in Ihrem Fall geschildert, dass dieser Vorteil auch von den Verbrauchern genutzt werden kann. In der Regel entschuldigen sich die Banken mit der Bemerkung, dass diese Mindestzinsen von der Spanischen Nationalbank genehmigt sind und die gesetzlichen Bankverordnungen erfüllen.

Diese Klausel ist von fast allen Banken auferlegt worden. Von den wichtigsten wie BBVA, SANTANDER, CAM, SOLBANK, BANKINTER, LLOYDS, BARCLAYS, bis zu den weniger bekannten.

Kürzlich wurde die CAIXA RURAL DE BALEARS von dem Landgericht in Mallorca durch den bedeutsamen Rechtsspruch 00489/2012 verurteilt und diese Klausel verworfen.

Zu diesem Urteil unter vielen anderen, können wir folgendes hervorheben:

1.- Obwohl die jetzige Bankverordnung diese Mindestzinsätze bewilligt, ist sie ebenso den Verordnungen des Verbraucherschutzes unterlegen. Man kann in der Regel nicht davon ausgehen, dass diese Klausel rechtswidrig ist. Jedoch müsste jeder Fall einzeln geprüft werden, um zu bestätigen, dass die in der Norm vorgesehene Informationspflicht von der Bank erfüllt worden ist.

2.-Die Beschränkung der Mindestzinsen, muss dem Verbraucher vor Unterzeichnung des Darlehensvertrags deutlich bekanntgegeben werden. Dieser, muss frei entscheiden und mit anderen Angeboten vergleichen können. Diese „Clausula Suelo“ Mindestzinsrate muss in dem verbindlichen Angebot enthalten sein, welches die Bank dem Kunden vor der Unterzeichnung übergeben muss.

3.-Ein ausschlaggebender Punkt zur Ermittlung der Rechtswidrigkeit der Klausel könnte sein, ob der Darlehensvertrag auch eine “Clausula Techo” Höchstzinsrate beinhaltet. Man müsste prüfen, ob diese vorhanden und mit der Mindestzinsrate abgestimmt ist.

Es stimmt zwar, dass einige Rechtssprüche diese Mindestzinssatzklausel null und nichtig erklärt und die Bank zur Rückzahlung der überschrittenen Zinsen verurteilt haben. Es stimmt aber ebenso, dass andere Rechtssprüche die Klagen hierzu zurückgewiesen haben. Infolgedessen müsste jeder Fall einzeln geprüft werden, um die Erfolgsmöglichkeiten ermitteln zu können.

Sollten Sie, oder jemand den Sie kennen sich in dieser Situation befinden, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir werden Sie angemessen beraten.

Die in diesem Artikel enthaltene Information ist keine Rechtsberatung. Sie übermittelt lediglich allgemeine Auskunft zu Rechtsfragen.

White & Baos

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