Ratschläge für den Verkauf einer Immobilie in Spanien. Wir erklären, wie man die häufigsten Fehler vermeidet: Grundbuchamt. Kataster. Veräußerungsgewinn. Wertzuwachs. Usw.

Ratschläge für den Verkauf einer Immobilie in Spanien.

Mit dem Artikel dieser Woche, möchten wir unseren Lesern einige nützliche Ratschläge für den Verkauf einer Immobilie in Spanien geben.  Zu diesem Zweck analysieren wir die relevantesten Themen, die berücksichtigt werden müssen. Mit unseren kurzen Anleitungen, können Sie die häufigsten Fehler vermeiden, die normalerweise beim Verkauf von Immobilien in Spanien gemacht werden.

1. Verhandlung und Bedingungen der vertraglichen Vereinbarung.

Sowohl beim Verkauf als auch beim Kauf einer Immobilie ist die Beratung durch einen unabhängigen Anwalt unerlässlich. Der Fachanwalt für Immobilienrecht erstellt einen Reservierungs-, Anzahlungs- oder Kaufvertrag, damit die Situation der Immobilie erkannt und akzeptiert wird und Sie als Verkäufer abgesichert sind.  Was auch bei der Aufsetzung des Vertrags mit dem Immobilienmakler von äussester Wichtigkeit ist. Damit klar ist, wann die Gebühren an den Makler zu zahlen sind und was geschieht, wenn die Übertragung keinen erfolgreichen Abschluss vor dem Notar findet, usw.

2. Prüfung des rechtlichen Status der Immobilie.

Ein weiterer ebenso wichtiger Punkt ist die Prüfung des Grundbuchs und des Katasters um festzulegen, ob beide Eintragungen mit der physikalischen Wirklichkeit übereinstimmen oder nicht. Es muss auch geprüft werden, ob Lasten, Pfändungen, oder steuerliche Auflagen vorliegen. Ein Aspekt, der oft Verwirrung mit sich bringt ist das Hypothekendarlehen. Viele glauben, dass diese Belastung mit der Zahlung der letzten Rate automatisch aufgehoben ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine vollständig abbezahlte Hypothek kann trotzdem noch im Grundbuch erscheinen. In diesem Fall muss die Bank kontaktiert und das Verfahren zur Löschung der Eintragung im Grundbuchamt eingeleitet werden.

3. Kenntnis von den Steuern, die beim Verkauf einer Immobilie in Spanien anfallen.

Einer der wichtigsten Ratschläge für den Verkauf einer Immobilie in Spanien ist, sich vorher über die Steuern zu informieren, die der Verkäufer zahlen muss. Insbesondere über zwei: Die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia)  und die Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Die Wertzuwachssteuer kann nach zwei Methoden berechnet werden: der objektiven und der tatsächlichen (der Steuerzahler kann die für ihn günstigste von beiden wählen). Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem Übertragungspreis, obwohl es verschiedene Fälle  gibt, in denen der Gewinn von der Zahlung der Steuer befreit werden kann.

4. Prüfung des Bewohnungs-/Städtebaulichen Status

Einer der ersten Ratschläge beim Verkauf einer Immobilie in Spanien, ist die Prüfung des Städtebaulichen Zustands, oftmals eine Quelle des Konflikts zwischen Käufer und Verkäufer. Ob das Objekt über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt, ob Strafverfahen vorliegen, White-Baos Abogados bietet einen Vorverkaufsservice, der es Ihnen im vorhinein ermöglicht die Berichte der Stadtverwaltung einzuholen, die zeigen werden, ob alles korrekt ist, usw. sodass alle relevanten Unterlagen vorliegen wenn ein potenzieller Käufer erscheint.

 5. Vorbereitung der öffentlichen Urkunde zur Unterzeichnung vor einem Notar.

Die Wichtigkeit der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde wird oft übersehen, unter dem falschen Glauben, dass der Notar für alle Prüfungen zuständig ist. Wie wir bereits mehrfach erklärt haben, ist dies nicht der Fall. Viele Angelegenheiten haben, entweder nichts mit dem Aufgabenbereicht des Notars zu tun (Umlage der IBI, Einbehalte für Strom und Wasserrechnungen, usw.) oder müssen im Vorfeld vorbereitet werden werden (Energieausweis, Schuldbescheinigung der Eigentümergemeinschaft, usw.). Wenn Sie kein spanischer Staatsbürger sind, aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, müssen Sie außerdem eine Bescheinigung über Ihren steuerlichen Wohnsitz beantragen. Auf diese Weise vermeiden Sie den in der Steuergesetzgebung festgelegten Einbehalt von 3 %.

Schlussfolgerungen.

White Baos Abogados sind Experten im Immobilienrecht. Wenn Sie Ihr Haus in Spanien effizient und klar verkaufen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir überprüfen Ihre Unterlagen und bieten Ihnen fachkundige Rechtsberatung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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