Gerichtliche Genehmigung für den Verkauf einer Immobilie durch einen Minderjährigen in Spanien. Ein echter Fall. Verkauf Eltern Immobilie des minderjährigen Kindes.

Verkauf Eltern Immobilie des minderjährigen Kindes.

Minderjährigen ist es gesetzlich nicht erlaubt Immobilien zu verkaufen. Ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten, müssen dies in ihrem Namen vornehmen.

Aufgrund des oftmals beachtlichen Wertes, sieht das spanische Bürgerliche Gesetzbuch (CC) in diesen Fällen eine Garantie vor, um die Interessen des Minderjährigen zu wahren, und zu gewährleisten, dass der gesetzliche Vertreter zum Vorteil des Minderjährigen handeln.

Daher schreibt Artikel 166 (CC) vor, dass die Eltern, um die Immobilie ihres minderjährigen Kindes veräußern zu können eine vorherige, gerichtliche Genehmigung mit Anhörung der Staatsanwaltschaft einholen müssen.

Werden wir gefragt, ob Eltern das Eigentum ihres minderjährigen Kindes verkaufen können, lautet die Antwort hierauf JA. Dem Richter müssen jedoch die Gründe nachgewiesen werden, warum der Verkauf für den Minderjährigen ratsam ist.

Die Gründe können viele sein:

.- das Eigentum stellt eine Last und Kosten für den Minderjährigen dar, die er nicht aufrechterhalten kann.

.- der durch den Verkauf erzielte Ertrag ist nötig, um erforderliche Güter und Dienstleistungen, wie beispielsweise eine ärztliche Behandlung usw., des Minderjährigen zu bezahlen.

Möglichkeit eines Direktverkaufs.

Das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit sieht die Möglichkeit einer  Genehmigung für einen direkten Verkauf vor (dh direkt zwischen den Eltern oder den Immobilienmaklern und den Käufern). Dies ist eine bessere Option als der Verkauf der Immobilie in einer öffentlichen gerichtlichen Auktion und stellt normalerweise sicher, dass ein höherer Preis erzielt werden kann.

In diesem Fall muss ein Gutachten oder eine Wertschätzlung vorgelegt werden, aus der der tatsächliche Marktwert der Immobilie hervorgeht.

Antrag auf vorherige Genehmigung

Wie angegeben, müssen wir, wenn wir einen Minderjährigen vertreten und eine Immobilie verkaufen möchten, vor dem Verkauf einen Antrag auf gerichtliche Genehmigung stellen.

Ein Vorvertrag ist NICHT erforderlich und ein Wertgutachten reicht aus, damit der Richter den Verkauf zum gleichen oder zu einem höheren Preis bewilligt.

Vorlage von Unterlagen

Es müssen Dokumente vorlegt werden, die die Eigentumsrechte des Minderjährigen und die gesetzliche Vertretung des Antragstellers usw, nachweisen.

Der Wert der Immobilie muss mit dem angegebenen Wertgutachten nachgewiesen werden.

Und schließlich müssen dem Antrag die Beweise beifügt werden, aus denen die Gründe hervorgehen die den Verkauf empfehlen.

Diese gerichtliche Genehmigung, wird formell in Form einer gerichtlichen Anordnung (ein AUTO) und nicht eines Urteils ausgeführt und ermöglicht den Eltern/gesetzlichen Vertretern den privaten Kaufvertrag und die notarielle Kaufurkunde zu unterzeichnen.  Nach dem Verkauf muss das Gericht über die Verwendung des erhaltenen Geldes in Kenntniss gesetz werden, damit geprüft wird, dass das minderjährige Kind nicht geschädigt worden ist.

Für Fragen zur Übertragung von Immobilien von minderjährigen oder unfähigen  Personen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Unter dem nachfolgenden LINK können Sie einen Auszug einer von unserer Kanzlei für einen Mandanten erhaltenen Verkaufserlaubnis einsehen

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Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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