An- und Verkauf von Immobilien in Spanien. Ist der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz immer erforderlich?

Anfrage:

Sehr geehrter Anwalt

Stimmt es, dass der Verkäufer einer Immobilie in Spanien immer den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Objekts vorlegen muss? In allen Fällen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Die Bescheinigung, auf die Sie sich beziehen hat ihren Ursprung in den europäischen Richtlinien. Sie unterliegt dem Königlichen Dekret 235/2013  vom 5. April und reguliert das grundlegende Verfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Das oben erwähnte Dekret, verpflichtet die Vermieter und Verkäufer von Immobilien (mit Ausnahme von nicht bebauten Grundflächen) zur Übergabe dieses Zertifikats an den Mieter oder Käufer. Der Ausweis muss relevante, objektive Information beinhalten und die Energieeffizienz der Immobilie  einzustufen und beurteilen.

Der Energieausweis wird im Allgemeinen von einem Architekten oder einem qualifizierten Fachmann erstellt und darauffolgend ordnungsgemäß registriert. Obgleich dem Ausweis im Prinzip keine grosse Bedeutung eingeräumt wird,  handelt es sich um ein ausgenommen nützliches Dokument, das uns (wie beim Kauf eines Fahrzeugs) wichtige Anhaltspunkte über den zukünftigen Energieverbrauch der Immobilie übermitteln kann,  die wir kaufen oder mieten möchten.

Auf der anderen Seite erhalten wir interessante Informationen über die weniger energieeffizienten Elemente des Gebäudes, sodass wir bei zukünftigen Renovierungsarbeiten entscheiden können, was als Erstes verbessert werden sollte. 

Sie sollten jedoch wissen, dass der Vermieter / Verkäufer nicht immer zur Übergabe des Energieausweises verpflichtet ist. Folgende Fälle sind die Ausnahme:

-. Freistehende Gebäude oder Gebäudeteile mit einer Gesamtnutzfläche unter 50 m².

.- Gebäude, die für eine große Sanierung oder für den Abriss erworben wurden.

.- Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht mehr als vier Monate im Jahr besetz werden.

Nach Artikel 11 der Königlichen Verordnung, hat der Energieausweis eine maximale Gültigkeit von zehn Jahren. Deshalb, ist kein neues Zertifikat nötig, wenn die Immobilie zum Zeitpunt des Verkaufs bzw. der Vermietung bereits über einen gültigen Energieausweis verfügt.

Für Rückfragen zum Thema Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien, steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2016