Veräußerungsgewinn in Spanien. Rechtliche Beratung. Steuerbefreiung beim Verkauf des Hauptwohnsitzes. Reinvestition in den Hauptwohnsitz. Oder Verkauf ab 65 Jahren

Veräußerungsgewinn in Spanien. Hauptwohnsitz

Wenn wir über Veräußerungsgewinne und geltende Steuerbefreiungen in Spanien sprechen, wie viel wissen wir darüber? In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Steuerbefreiungen, die das IRPF-Gesetz für den Fall vorsieht, dass wir unseren Hauptwohnsitz verkaufen und eine andere Wohnung für denselben Zweck erwerben.  Ebenso werden wir Sie über die Steuerbefreiungen für die Verkäufer über 65 Jahren informieren.

Steuerbefreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz

In einigen Fällen könnte der Gewinn aus dem Verkauf unseres Eigentums von der Steuer befreit werden.

Wann können wir sagen, dass er steuerfrei ist?

Wenn wir unseren Hauptwohnsitz verkauft haben und der gesamte aus dem Verkauf erzielte Betrag reinvestiert wird:

  • um einen anderen Hauptwohnsitz zu erwerden.
  • oder um unseren neuen Hauptwohnsitz zu sanieren.

Wird diese Befreiung automatisch von der Steuerbehörde angewandt?

Nein, die Befreigung muss beantragt werden. Es ist wichtig, dass sowohl die verkaufte als auch die erworbene (oder zu sanierende) Immobilie als Hauptwohnsitz gelten.

Hauptwohnsitz

Für Steuerzwecke gilt als Hauptwohnsitz derjenige, in dem man ununterbrochen mindestens drei Jahre lang gewohnt hat.

Und damit das erworbene Haus als Hauptwohnsitz gilt, muss es ab dem Kaufdatum dauerhaft zwölf Monate bewohnt sein.

Wie muss ich den erzielten Gewinn reinvestieren?

Hier bestehen zwei Möglichkeiten. Die Erste: Reinvestition in einem Mal. Die Zweite: Reinvestition in Raten, aber immer binnen eines Zeitraums von höchstens zwei Jahren.

Was geschieht, wenn ich nicht den gesamten beim Verkauf erzielten Betrag reinvestiere?

In diesem Fall ist nur der anteilige Teil des erzielten Veräußerungsgewinns, der dem reinvestierten Betrag entspricht, von der Besteuerung ausgenommen.

Steuerbefreiung für Personen über 65 Jahre

Haben wir unseren Hauptwohnsitz verkauft und sind über 65 Jahre alt, ist der erzielte Gewinn steuerfrei, unabhängig davon, ob er in den Kauf oder in die Sanierung einer anderen Wohnung reinvestiert wird oder nicht. Diese Befreiung gilt auch für Personen, die sich in einer Situation starker Abhängigkeit oder großer Pflegebedürftigkeit befinden.

Um diese Befreiung anwenden zu können, muss das übertragene Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den vorangegangenen zwei Jahren unser Hauptwohnsitz sein oder gewesen sein.

Schlussfolgerungen

Wenn Sie nach dem Verkauf Ihres Eigentums eine detaillierte Prüfung benötigen, um mehr über den Veräußerungsgewinn und die geltenden Befreiungen zu erfahren. Wenn Sie Rechtsberatung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien benötigen; Kontaktieren uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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