Spielen Sie mit dem Gedanken ein Haus zu kaufen? Wir analysieren die Grunderwerbsteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Allgemeiner und Ermäßigter Steuersatz. Steuerersparnis.

Hauskauf. Spanien. Steuern.

Gesetze ändern sich ständig. Es ist wichtig, über die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung auf dem Laufenden zu bleiben. Diese Woche konzentrieren wir uns auf die wichtigste Steuer, die Sie beim Kauf eines Hauses zahlen müssen. Die Grunderwerbssteuer. Wir analysieren, worum es hier geht. Den allgemeinen Steuersatz. Die bestehenden ermäßigten Steuersätze, die auf Ihren Fall anwendbar sein können und eine erhebliche Ersparnis darstellen würden.

Die Grunderwerbsteuer.

Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie wird die Übertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) erhoben. Mit anderen Worten: Sie gilt für Häuser, Lagerräume, Garagen usw., die wiederverkauft werden. Es handelt sich um eine staatliche Steuer, die jedoch derzeit auf die verschiedenen Autonomen Gemeinschaften Spaniens übertragen wird. Daher obliegt die Verwaltung, Kontrolle und Erhebung den Behörden der Autonomen Gemeinschaften Spaniens.

Grunderwerbssteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Wo, wann und wie viel wird gezahlt?

Wie bereits erläutert, müssen Sie beim Kauf eines (Gebraucht)Hauses diese Steuer entrichten. Mit einer einzigen Ausnahme wird der in der Eigentumsurkunde angegebene Übertragungswert als Grundlage der Steuer berechnet. Wenn der von der Generaldirektion des Katasters festgelegte „Referenzwert“ höher ist als der von den Parteien vereinbarte Übertragungswert. Mit anderen Worten muss die Steuer basierend auf den höheren der beiden Werte (vereinbarter Preis oder Referenzwert) entrichtet werden.

30 Tage (ab der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde) ist die Frist für die Zahlung dieser Steuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Das Steurerformular 600 muss bei der Steuerbehörde von Valencia eingereicht werden.

Allgemeiner Steuersatz.

Wie bereits erwähnt, liegt die Befugnis zur Festsetzung des anwendbaren Steuersatzes in den Händen der verschiedenen Autonomen Gemeinschaften Spaniens. In der Autonomen Gemeinschaft Valencia beträgt der allgemeine Steuersatz 10 %. Wie wir weiter unten sehen werden, gibt es jedoch eine Reihe wissenswerter Ausnahmen. Die je nach den konkreten Umständen zu einer erheblichen Steuerersparnis für Sie führen können.

Ermäßigte Steuersätze beim Kauf eines Hauses in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.

In der valencianischen Gemeinschaft ist die Grunderwerbssteuer im Gesetz 13/1997 geregelt, das einen ermäßigten Steuersatz in den nachfolgenden Fällen vorsieht.

Ermäßigter Satz von 8 %

Für Immobilien über 180.000 Euro, wenn es sich um öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen der allgemeinen Regelung  handelt oder der Käufer unter 35 Jahre alt ist. In beiden Fällen muss die Immobilie dem Zweck des Hauptwohnsitzes des Käufers dienen.

Ermäßigter Satz von 6 %

Für Immobilien unter 180.000 Euro, wenn es sich um offentlich geförderte Wohnungen handelt oder der Käufer unter 35 Jahre alt ist und in beiden Fällen muss die Wohnung zum Hauptwohnsitz des Käufers werden.

Ermäßigter Satz von 4 %.

Für Immobilien über 180.000 Euro, die zum Hauptwohnsitz werden und bei denen es sich um öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen der Sonderregelung handelt. Auch wenn der Käufer eine körperliche oder sensorische Behinderung von mehr als 65 % oder eine geistige Behinderung von 33 % hat. Dieser Steuersatz gilt auch für Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, für kinderreiche Familien usw.

Ermäßigter Satz von 3 %.

Für öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen der Sonderregelung von weniger als 180.000 € oder für solche, deren Käufer die oben genannten Behinderungen aufweist  und die dem Zweck seines Hauptwohnsitzes dienen

Abschluss.

White-Baos Anwälte sind Experten für Immobilien- und Steuerrecht. Beabsichtigen Sie ein Haus zu kaufen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie kompetent beraten.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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