RÜCKFORDERUNG DER GEMEINDLICHEN WERTZUWACHSSTEUER PLUSVALIA: IST DAS MÖGLICH? WIR BESPRECHEN DAS URTEIL DES VERFASSUNGSGERICHTS GEMEINDLICHEN WERTZUWACHSSTEUER PLUSVALIA. RECHTSBERATUNG. MÖGLICHE ANSPRUCHSGRUNDLAGEN

Anspruch gemeindliche Wertzuwachssteuer Plusvalia

1. EINFÜHRUNG.

„Ich habe eine Immobilie und habe in den Zeitungen gelesen, dass ich die gemeindliche Plusvalia zurückfordern kann: Stimmt das?“ Zahlreiche Mandanten haben uns  diesbezüglich kontaktiert.

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte, um die gegenwärtige Lage zu verstehen. Kürzlich hat das spanische Verfassungsgericht (TC) die Verfassungswidrigkeit einiger Artikel des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 2/2004 für die Regulierung der Gemeindefinanzen erklärt; unter anderem bezüglich der Steuer auf die Wertzuwachs des gemeindlichen Grund un Bodens, besser bekannt als Plusvalia.

2. Was ist ein Verfassungsgericht und worüber äußert es sich? Was wäre eine Frage der Verfassungswidrigkeit und wer kann sie vorbringen?

Unabhängig von den anderen Verfassungsorganen, ist das Verfassungsgericht die oberste Instanz für die Auslegung der Verfassung.  

Wenn Richter oder Gericht – und nur sie – der Ansicht sind, dass eine Norm mit dem Rang eines Gesetzes, die auf den von ihnen anhängigen Fall anwendbar und für die Erklärung des Urteils relevant ist, verfassungswidrig sein könnte, werden sie die Angelegenheit beim Verfassungsgerichtshof vorbringen. Werden bestimmte Bestimmungen verfassungswidrig erklärt, werden sie aus der Rechtsordnung ausgeschlossen.

3. Aber, was ist die Plusvalia?

Es handelt sich um eine gemeindliche Steuer, die die Wertsteigerung des Grund und Bodens über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren besteuert. Diese Steuer fällt bei der Übertragung des Eigentumsrechts an.

Sie wird wie folgt quantifiziert:

.- Auf den Katasterwert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Übertragung wird ein Koeffizient erhoben.

.- Dieser Koeffizient wird durch die Multiplikation der Anzahl der vollen Jahre des Grundbesitzes mit einem jährlichen Prozentsatz bestimmt, der von jeder Gemeinde,   immer innerhalb der im oben genannten Gesetz vorgesehenen Parameter, festgelegt wird.

Hiermit ergibt sich die Steuerbemessungsgrundlage, die einem vom Stadtrat festgesetzten Steuersatz von bis zu 30 % unterliegt. Durch den sich die Steuerquote, also der zu zahlende Geldbetrag, ergibt.

4. Der Punkt der Debatte.

Was im Verfassungsgericht diskutiert wird, ist nicht die Verfassungsmäßigkeit der Steuer. Es geht um die Quantifizierung der Besteuerungsgrundlage. Das heißt, wie der zu zahlende Betrag berechnet wird.

Da in der Methode für die Kalkulierung der Wertsteigerung des Grundstücks die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers zum Zeitpunkt der Übertragung nicht berücksichtigt.

5. Was ist die wirtschafliche Leistungsfähigkeit und warum ist sie so wichtig?

Laut Art. 31 der spanischen Verfassung werden alle gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Unterstützung der öffentlichen Ausgaben beitragen. Durch ein faires Steuersystem, das von den Prinzipien der Gleichheit und Progressivität basiert  und auf keinen Fall konfiskatorisch ist.

Mit anderen Worten: Wer wirtschaftlich leistungsfähiger ist, muss eine höhere Steuerlast tragen.

6. Urteil des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht bestätigt, dass die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Plusvalia die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen außer Acht lässt.

Denn die Berechnungsweise der Steuer ist der Realität des Immobilienmarktes und der Wirtschaftskrise fremd.

Laut Verfassungsgericht berücksichtigt diese Berechnungsform weder den durch die Übertragung des Eigentums erzielten tatsächlichen Gewinn noch den tatsächlichen wirtschaftlichen Ertrag.

Aus diesem Grund werden Artikel 107.1 zweiter Absatz, 107.2.a) und 107.4 des oben genannten Gesetzes als verfassungswidrig und nichtig betrachtet.

7. Kann ich Ansprüche geltend machen?

Das Verfassungsgericht hat die möglichen Ansprüche beschränkt.

Daher kann keine Steuerpflicht angefochten werden die bis zum Tag des Erlasses des Urteils des Verfassungsgerichts durch ein Urteil oder einen Verwaltungsbeschluss beschlossen wurde.

Vorläufige oder endgültige Steuererklärungen, die bis zum Tag des Urteilspruchs (26. Oktober 2021) nicht angefochten wurden, Selbstbewertungen, deren Berichtigung nicht vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts beantragt wurde, sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt.

Wenn Sie Rechtsberatung in Bezug auf die gemeindliche Wertzuwachssteuer Plusvalia  oder andere Steuern im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf benötigen, kontaktieren Sie uns

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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