JETZT IST ES OFFIZIELL!!! Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Region Valencia. 99 % Steuervergütung. Eltern. Kinder. Ehepartner. Rechtliche Beratung.

Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Vor Wochen kündigten wir es an und jetzt ist es offiziell. Am 23. November 2023 trat das Gesetz 6/2023  zur Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia in Kraft. Im Artikel dieser Woche analysieren wir das Kleingedruckte des neuen Gesetzes. Wichtigste Änderungen und Neuheiten. Und wie es sich ab jetzt auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirkt.

Änderungen der Schenkungssteuer.

Bisher hatten die Empfänger von Schenkungen zwischen Eltern und Kindern und zwischen Großeltern und Enkelkindern (wenn die Eltern, das Bindeglied zwischen den beiden, bereits verstorben waren) Anspruch auf eine Vergütung durch Verwandtschaft von 100.000 € (bis zu 156.000 €, wenn der Empfänger unter 21 Jahre alt war). Diese Ermäßigung war jedoch nur möglich, wenn das eigene Vermögen des Empfängers (Beschenkten) unter 600.000 € lag.

Mit der Gesetzesänderung:

– Wird die Anforderung abgeschafft, dass der Beschenkte über ein eigenes Vermögen von weniger als 600.000 € verfügen muss.

– Kann auch der Ehegatte von dieser Vergütung durch Verwandtschaft profitieren.

– Ist die Vergütung auch bei Schenkungen zwischen Großeltern und Enkelkindern zulässig (selbst wenn das Bindeglied – Vater oder Mutter – noch lebt).

– Wird die Beschränkung aufgehoben, die die Inanspruchnahme der Vergütung durch Verwandtschaft verhinderte, wenn sowohl der Schenker als auch der Beschenkte diese in den letzten 10 Jahren bereits in Anspruch genommen hatten.

Jedoch ist die wichtigste Änderung ohne jeden Zweifel die Vergütung von 99% für den  Ehegatten, die Eltern und Adoptiveltern, die Kinder und Adoptivkinder, die Enkel und Großeltern des Schenkers. Diese Vergütung gilt auch für Personen mit einer körperlichen oder sensoriellen Behinderung von mehr als 65 % oder einer geistigen Behinderung von mehr als 33 %.

Neuerungen der Erbschaftssteuer.

Auch die Erbschaftssteuer bringt wichtige Änderungen mit sich. Die wesentlichen Vergütungen (100.000€ durch Verwandtschaft, bis zu 150.000€ beim Erwerb des Hauptwohnsitzes usw.) bleiben unverändert. Der Steuerbetrag hat sich jedoch erheblich geändert.

Die Vergütung durch Verwandtschaft erhöht sich auf 99 % für:

– die Nachkommen oder Adoptivkinder, den Ehegatten, die Verwandten in aufsteigender Linie und die Adoptiveltern.

– Die Personen mit einer körperlichen oder sensoriellen Behinderung von mehr als 65 % oder mit einer geistigen Behinderung von mehr als 33 %.

Welche Auswirkungen hat diese Gesetzesänderung auf mich? Praxisbeispiel.

Nach dem Tod des Vaters erbt Peter (Einzelkind) dessen Hauptwohnsitz (200.000 €), eine Ferienwohnung (300.000 €) und ein Bankkonto (50.000 €). Vor der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung hätte Peter etwa 27.000 € Erbschaftssteuer gezahlt. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird die Erbschaftssteuer etwa 600 € betragen.

Wann treten die Änderungen des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz in Kraft?

Die Auswirkungen dieser Änderung gelten rückwirkend für Schenkungen und Todesfälle, ab dem 28.05.23. Wenn Sie nach diesem Datum Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Unsere Kanzlei kann Ihnen hierbei helfen.

Schlussfolgerungen.

Die Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt eine radikale Veränderung in der Steuerlandschaft der Region Valencia mit sich. White-Baos Anwälte sind  Experten für Erbrecht und Erbschaftssteuer.  Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie fachkundig beraten, damit Sie Ihr Geld zurück fordern.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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