Behinderung in Spanien. Gesetzliche Neuerungen. Verfahren zur Ergreifung von Unterstützungsmaßnahmen. Rechtliche Beratung

Behinderung in Spanien. Gesetzliche Neuerungen.

Das Gesetz 8/2021 reformiert das Zivil- und Prozessrecht, um behinderte Menschen in der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu unterstützen, und führt viele Änderungen in Bezug auf die rechtliche Handhabung der Behinderung in Spanien ein.

Dieses Gesetz ändert das vorherige Modell in unserem Land. Zuvor wurden die Entscheidungen der für unfähig erklärten Personen, durch die Entscheidungen ihrer Vormunde oder Betreuer ersetzt. Nun trifft die behinderte Person ihre eigenen Entscheidungen, ihr Wille und ihre Präferenzen werden berücksichtigt.

Dies ist eine sehr wichtige und vorteilhafte Änderung, da ein Schritt weiter gegangen wird, um das Recht auf Gleichbehandlung aller Menschen in der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu respektieren.

Früher und jetzt: Unterschiedliche Verfahren für Personen mit Behinderungen

Eine der größten gesetzlichen Neuerungen in Spanien im Zusammenhang mit der Behinderung ist, dass Behinderung und Entmündigung nicht mehr existieren. Im derzeitigen System kann die Person nicht wie früher entmündigt werden. Es werden eine Reihe von Unterstützungen und Hilfen gefördert, damit Sie Ihren Alltag bewältigen kann.

Diese im Gesetz vorgesehene Unterstützung ist ein weit gefasster Begriff. Er umfasst verschiedene Maßnahmen, die die hilfs-oder betreuungsbedürftige Person benötigen könnte: technische Hilfe bei der Übermittlung von Willenserklärungen, freundliche Begleitung, Beratung usw.

Beginn des Verfahrens

Das Verfahren ist in den sogenannten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingegliedert. Daher müssen nun solide Unterstützungsmaßnahmen vor dem Gericht erster Instanz des Wohnortes beantragt werden vor dem wir die Ergreifung von Maßnahmen bezüglich der „völligen“ oder „teilweise“ unfähigen Person beantragen.  

In diesem Schreiben müssen die Krankheit/en der Person angegeben werden, für die die Maßnahmen beantragt werden und die eine Unterstützung erforderlich machen. Auch die Verhaltensweise der Person kann den Bedarf an Unterstützung rechtfertigen, z. B., dass:

– er/sie gewöhnlich Konfliktsituationen mit oder zwischen den engsten Verwandten bewirkt

– er/sie der Eigentümer/in eines bedeutenden Vermögens ist, dessen Verwaltung aufgrund seiner/ihrer Merkmale kompliziert ist

– er/sie auf unkontrollierbarer und gewohnheitsmäßiger Weise hohe, unangemessene, unkontrollierbare und/oder schädliche Ausgaben tätigt.

– oder unfähig ist zu begreifen, seinen/ihren Willen auszudrücken usw.

Die Justizbehörde muss die behinderte Person anhören, gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten im sozialen und/oder gesundheitlichen Bereich einholen und die nahen Angehörigen anhören. Anschließend werden nur die Maßnahmen ergriffen, die nach den Umständen jedes Einzelfalls unbedingt erforderlich sind.

Jede, dieser Maßnahmen bedürftiger Person, kann sie erhalten, unabhängig davon, ob eine behördliche Anerkennung der Behinderung besteht oder nicht.

Die wichtigste Figur: Der Betreuer

Die wichtigste Figur in diesem Gesetz ist der Betreuer. Der Zweck des Betreuers ist die Unterstützung, Hilfestellung und Betreuung bei der Ausübung der Rechtsfähigkeit. Es wird versucht, die Entmündigung des Behinderten so weit wie möglich auszuschließen.

Das neue Gesetz beseitigt die Vormundschaft, die Erweiterung oder Wiederherstellung des elterlichen Sorgerechts. Diese sind recht unflexibel und behinderten die persönliche Eigenständigkeit des Erwachsenen mit einer Behinderung.

Schlussfolgerung:

Die in Spanien für jeden Menschen mit einer Behinderung eingeführten Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass sein/ihr Wille, seine/ihre Wünsche und Vorlieben respektiert werden.

Die Unterstützung bezieht sich nicht nur auf Vermögensangelegenheiten, sondern auch auf die persönlichen Aspekte des täglichen Lebens: Gesundheit, Beziehungen, Wohnhaft und alles, was beantragt wird.

Für Anfragen/Rückfragen zum Thema, Kontaktieren Sie uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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