„Internationale“ Scheidung in Spanien. Wo kann man sich scheiden lassen. Gewöhnlicher Wohnsitz der Ehegatten. Rechtsberatung (Teil I)

„INTERNATIONALE“ SCHEIDUNG IN SPANIEN

In vorherigen Artikeln haben wir mehrmals über „internationale“ Scheidungen in Spanien, den ehelichen Güterstand und andere damit zusammenhängende Themen gesprochen. Sie finden diese auf unserer Webseite.

In nachfolgenden Artikeln werden wir versuchen, einige der häufigsten Zweifel zu klären, die entstehen, wenn sich zwei Personen in Spanien scheiden lassen wollen und einer  oder beide keine spanischen Staatsbürger sind. Mit anderen Worten: wenn in der Ehe ein ausländisches oder internationales Element mitspielt. Zum Beispiel die Ehe einer Spanierin mit einem Franzosen oder die Ehe zwischen Briten, Deutschen usw.

In diesem Artikel werden wir über die „internationale“ Scheidung in Spanien sprechen,  wo man den Scheidungsantrag einreichen kann, und warum der gewöhnliche Wohnsitz der Ehepartner wichtig ist

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WO KANN MAN DEN SCHEIDUNGSANTRAG EINREICHEN?

Bei internationalen Scheidungen stellt sich immer die Frage: Wo kann man sich scheiden lassen?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir die Bestimmungen der Verordnung 2201/2003 über die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend der elterlichen Verantwortung beachten.

Diese Verordnung sieht eine breite Palette von Ländern mit Zuständigkeit in Scheidungsangelegenheiten vor. Dies soll gewährleisten, dass ausreichende kompetente Gerichtsinstanzen vorhanden sind – d. h. Gerichte, in denen der Scheidungsantrag bearbeitet werden kann –, um die Bereitschaft der Parteien zu erfüllen, ihre eheliche Beziehung zu beenden. Daher wird den Ehegatten die Möglichkeit eingeräumt, die Angelegenheit vor verschiedenen Gerichten zu klären.

Die zuständigen Gerichte, die in Bezug auf Scheidung (auch auf gerichtliche Trennung und Ungültigerklärung der Ehe) entscheiden können, sind:

– die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz der Ehegatten befindet.

– das Gericht des Ortes in dem sich der letzte gewöhnliche Wohnsitz der Ehegatten befindet, und in dem noch einer von ihnen wohnt.

– das Gericht des Ortes in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz des Beklagten befindet.

– Im Fall eines gemeinsamen Antrags, das Gericht des Ortes in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz einer der Ehegatten befindet.

– das Gericht des Ortes in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz des Klägers befindet, wenn er/sie mindestens ein Jahr unmittelbar vor der Einreichung der Klage dort gelebt hat.

–           Usw.

Daher können die Parteien je nachdem in welcher Lage sie sich befinden, zwischen all diesen Gerichten der Mitgliedstaaten wählen, um ihren Scheidungsantrag einzureichen.

WELCHE BEDEUTUNG HAT DER GEWÖHNLICHE WOHNSITZ UND WARUM IST ER SO WICHTIG?

Mit der Genehmigung der  Verordnung 2201/2003 wurde beabsichtigt, das internationale Scheidungsverfahren an den Ort des Zusammenlebens der Ehegatten zu binden. Deshalb ist es sehr wichtig die Bedeutung des gewöhnlichen Wohnsitzes der Ehegatten zu kennen.

Aber die Frage zu beantworten, was ein gewöhnlicher Wohnsitz ist und was er bedeutet, ist nicht einfach zu beantworten. Den gewöhnlichen Wohnsitz der Ehegatten festzulegen, ist zu Beginn des Verfahrens sehr wichtig, da er letztendlich auch das zuständige europäische Gericht festlegen wird.

Trotz seiner Bedeutung, wird in der europäischen Verordnung bezüglich des gewöhnlichen Wohnsitzes der Parteien, nichts definiert oder Kriterien festgelegt.

Auf diese Weise sind es letztlich die Gerichte, die die Kriterien für den gewöhnlichen Wohnsitz definieren. Je nachdem, ob es sich um Ehesachen (in unserem Fall „internationale“ Scheidung) oder um Nachlass- und Erbangelegenheiten handeln, werden  Kriterien maßgebend sein.

Wir können einige Definitionen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union finden. Dieses Gericht definiert den gewöhnlichen Wohnsitz als „Lebens- und Interessenmittelpunkt“ der Person. Das heißt, der Ort, in dem die Person mit freiwilliger Dauerhaftigkeit eine stabile Beziehung zu einem Staat entfaltet,  persönliche Bindung zu diesem Staat hat und integriert ist.

SCHLUSSFOLGERUNG

Grundsätzlich sind die Gerichte des Ortes in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz der Ehegatten befindet für den Scheidungs- oder Trennungsantrag zuständig. Oder die Gerichte der Ortschaft des letzten Wohnsitzes, insofern einer von beiden zum Zeitpunkt der Einreichung noch dort wohnt.

Aber jeder Fall muss im Detail analysiert werden, um zu ermitteln, wo der Scheidungsantrag eingereicht werden kann.

Wenn Sie Rechtsberatung zu Scheidungsfragen in Spanien wünschen, kontaktieren Sie uns. Wir stehen für Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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