Visum für digitale Nomaden in Spanien. Neues Gesetz für Startups. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Telearbeit. Neue Technologien. Ausländerrecht. Rechtsberatung

Visum für digitale Nomaden. Spanien. Was können wir erwarten?

Eine der zahlreichen Veränderungen, die die Covid-19-Pandemie mit sich gebracht hat, ist die ständige Zunahme der Telearbeit auf der ganzen Welt. Dank neuer Technologien sind in vielen Fällen nur ein Computer und eine Internet-Verbindung erforderlich, um eine Tätigkeit auszuführen. Dies bietet große Freiheit bei der Wahl des Wohnortes. In diesem Zusammenhang ist die Anziehungskraft Spaniens als möglicher Zielort unbestreitbar. Voraussichtlich noch vor Ende des Jahres wird in Spanien das sogenannte „Startup-Gesetz“ mit dem „Visum für digitale Nomaden“ verabschiedet. Warum so viel Aufregung? Welche Auswirkungen könnte es haben? All diese Fragen und mehr werden wir im heutigen Artikel analysieren.

Visum für digitale Nomaden: Worum genau geht es?

Die Einreise von Ausländern in jedes Land ist meistens an die Erfüllung einer Reihe sehr spezifischer Anforderungen geknüpft. Obwohl internationale Verträge wie das „Schengen-Abkommen“ diese Anforderungen gelockert haben (die bekannte 90-Tage-Regel), bleibt noch viel zu tun. Vor allem im Arbeitsbereich. 

Das Visum für digitale Nomaden soll noch einen Schritt weiter gehen und die nicht ganz in den aktuellen Rechtsrahmen passende Tätigkeit rechtlich absichern. Die Arbeit, die mit einem Computer und einer Internetverbindung ausgeübt werden kann und nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist. Mit diesem Hintergrund soll demnächst ein neues Visum für digitale Nomaden genehmigt werden. Eine Genehmigung, die den Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Fernarbeit ihrer Arbeiter von Spanien aus gestatten wird.

Hauptmerkmale, mögliche Anforderungen usw.

Wir müssen auf die Veröffentlichung im spanischen Staatsblatt warten, um die Anforderungen im Detail zu kennen. Die Absichten der Regierung scheinen jedoch klar. An erster Stelle muss logischerweise nachgewiesen werden, dass man per Remote-Computer für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens arbeitet. Außerdem muss eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Als Referenz gilt in unserem Nachbarland Portugal ein durchschnittliches Monatseinkommen von 2.820 €. Klar scheint auch, dass nur maximal 20% der Einnahmen des „Nomaden“, von  spanischen Unternehmen stammen kann. Gesamteinkünfte übersteigen darf. Mit anderen Worten: 80 % seiner Gesamteinnahmen müssen zwangsläufig von Unternehmen im Ausland kommen.  Schließlich deutet alles darauf hin, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung zwingend erforderlich sein könnte.

Welche Vorteile würde das Visum für digitale Nomaden bieten? Unter anderem:  Eine Aufenthaltsdauer von bis zu 1 Jahr, im Prinzip verlängerbar bis zu insgesamt 5 Jahren. Ein niedrigerer Steuersatz in der Einkommensteuer der Nicht-Residenten (sie könnte von 24 % auf 15 % sinken). Usw.

Haben andere Länder der Europäischen Union bereits eine spezifische Verordnung zu diesem Thema verabschiedet? Beispiele in anderen europäischen Gebieten.

Ja, mehrere europäische Lander haben bereits ihre eigenen Gesetze erlassen um dieses  neue Phänomen zu regulieren. Estland war Mitte 2020 eines der ersten, gefolgt von Kroatien im Jahr 2021. Griechenland, Deutschland, Norwegen, Island und seit kurzem auch Portugal (das Gesetz tritt am 30. Oktober in Kraft) verfügen über das Visum für digitale Nomaden.

Sobald das Gesetz für die Startups und das Visum für digitale Nomaden genehmigt sind, werden wir Sie über alle Details informieren. Wenn Sie sich in der Zwischenzeit über die unterschiedlichen Aufenthaltstitel informieren möchten, und welches am Besten zu Ihren Bedürfnissen passt.  Goldenes Visum; Nicht lukratives Visum, usw zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Die Anwälte von White-Baos werden Ihren Fall prüfen und Sie fachmännisch beraten.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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