Das neue Register der Immobilienmakler in der Valencianischen Gemeinschaft. Alles was Sie wissen müssen. Das Dekret 98/2022. Ist die Registrierung in allen Fällen obligatorisch? Die Anforderungen für die Registrierung. Immobilienfirmen. Rechtsberatung.

Register der Immobilienmakler. Wichtigste Punkte.

Am 16. Oktober trat in der Autonomen Gemeinschaft Valencia das Dekret 98/2022 für die Regelung der Registrierung der Immobilienmakler  in Kraft. Was hat es mit diesem Register auf sich? Warum hat es ein wahres Erdbeben auf dem Immobilienmarkt der valencianischen Gemeinschaft verursacht? Im heutigen Artikel analysieren wir die wichtigsten Punkte dieser neuen Verordnung. Verbindlichkeit. Betroffene Berufsgruppen.  Anforderungen. Fristen. usw.

Woher kommt die Kontroverse? Der rechtliche Hintergrund in Spanien. Marktliberalisierung und neue Pflichten.

Seit dem Jahr 2000 (Inkrafttreten des Dekrets 4/200) bedarf es in Spanien keiner besonderen Voraussetzungen für die Ausübung einer Berufstätigkeit im Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung. Weder eine akademische Qualifikation, noch eine konkrete Anschrift oder eine Haftpflichtversicherung sind erforderlich. Um diese Tätigkeit frei ausüben zu können genügt es als Selbständiger eingetragen zu sein. Das von der Generalitat Valenciana genehmigte Dekret ändert diese Situation schlagartig.

In Anlehnung anderer Autonomen Gemeinschaften wie Katalonien, Madrid oder Navarra,  hat die Valencianische Gemeinschaft ein Register der Immobilienmakler eingeführt. Die Eintragung in das Register ist obligatorisch. Was geschieht nun? Um ihre Tätigkeit weiterhin ausüben zu können, müssen die Immobilienmakler eine Reihe von Anforderungen erfüllen und ordnungsgemäß in diesem Register eingetragen sein.

Diese Verordnung stellt einen sehr hohen Prozentsatz der in diesem Sektor tätigen Arbeiter vor einer vitalen Entscheidung. Erfüllen Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen oder setzen sie Ihrer Berufstätigkeit ein Ende.

Gilt diese Norm für alle Fachleute? Gibt es Ausnahmen?

Ein Immobilienmakler ist eine natürliche oder juristische Person, die regelmäßig und gegen Entgelt, Beratungs- und Verwaltungsdienste bei Immobiliengeschäften, An- und Verkäufen, Vermietungen usw. erbringt. Wer fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung? Die Immobilienverwalter. Die Immobilienmakler, die ihre Tätigkeit in der Gemeinschaft Valencia ausüben, aber eine öffentlich zugängliche Niederlassung in einer anderen Autonomen Gemeinschaft (mit Ausnahmen) haben. Und diejenigen, die diese Dienstleistungen gelegentlich und unentgeltlich erbringen.

Anforderungen für die Eintragung in das Register der Immobilienmakler.

Die Anforderungen lassen sich in drei Gruppen einteilen:

  1. Öffentlich zugängliche Geschäftsräume und Kundenservice.

Die Immobilienmakler müssen über eine öffentlich zugängliche Niederlassung verfügen. Diejenigen, die ausschließlich elektronische  Dienstleistungen erbringen, müssen in der Gemeinschaft Valencia eine Geschäftsstelle haben.

2. Berufliche Ausbildung.  Sie müssen in Besitz eines der folgenden Titel sein:

– Offizieller Titel des Immobilienmaklers.

– Hochschulabschluss im Bereich Sozial- und Rechtswissenschaften, Ingenieurwesen oder Architektur.

– Bescheinigung über die Teilnahme und Nutzung von einer Schulung von mindestens 200 Stunden (vor Ort oder virtuell).

3. Zahlungsfähigkeit. Es wird obligatorisch verlangt:

– Eine Bankgarantie oder Bürgschaft zwischen 60.000 € und 300.000 €. Der Betrag variiert je nach Anzahl der Geschäftsstellen, ob die Aktivität persönlich oder ausschließlich online ausgeübt wird usw.

– Eine Berufshaftpflichtversicherung oder ähnliche finanzielle Garantie zwischen 600.000 € und 1.000.000 €, je nach Art der erbrachten Dienstleistungen.

Frist für die Erfüllung der Anforderungen und Eintragung in das Register.

Wie viel Zeit haben Agenten, um den Nachweis für die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen und mit der Registrierung fortzufahren? Bei natürlichen Personen beträgt die Frist 1 Jahr. Das heißt, sie endet am 16. Oktober 2023. Für juristische Personen, Berufsverbände oder Unternehmen verkürzt sich die Frist auf 6 Monate.

Für Informationen über das neue Register der Immobilienmakler in der Gemeinschaft Valencia, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. White-Baos wird Ihren Fall prüfen und Ihnen bei der Registrierung in das von der Generalitat Valenciana neu geschaffene  Register helfen.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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