VERLÄNGERUNG DES BEFRISTETEN,  NICHT-LUKRATIVEN AUFENTHALTSVISUMS: VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG, VERLÄNGERUNGSZEITRAUM, FRISTEN FÜR DIE ENTSCHLIEßUNG

BEFRISTETES NICHT LUKRATIVES VISUM

Vor einiger Zeit haben wir über das nicht lukrative befristete Aufenthaltsvisum gesprochen. Hier ist der Link zum Artikel.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie die Dauer des nicht lukrativen, befristeten Aufenthaltsvisums verlängert wird.

VERLÄNGERUNG DER DAUER

Das befristete, nicht lukrative Auftenthaltsvisum ist für 1 Jahr nach der Ankunft in Spanien gültig. Es wird daher als erste Aufenthaltstitel betrachtet.

Nach dem ersten Antrag kann eine erste sowie als auch eine zweite Verlängerung für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren beantragt werden.

VORAUSSETZUNGEN

Um den befristeten Aufenthaltstitel verlängern zu können, müssen dieselben Voraussetzungen des ersten Antrags erfüllt werden, jedoch mit einem Unterschied: Die für den Lebensunterhalt und für den beantragten Zeitraum vorhandenen Mittel müssen nachgewiesen werden.

Wenn wir zum ersten Mal verlängern – und demzufolge einen zweijährigen Aufenthalt beantragen – müssen wir die verfügbaren Mittel für unseren  Lebensunterhalt in diesen zwei Jahren nachweisen.

Entgegen dem ersten Antrag, mit 400 % des IPREM für den Hauptantragsteller und 100% für jedes weitere Familienmitglied, müssen hier die doppelten finanziellen Mittel nachgewiesen werden; das heißt, 800 % des IPREM.

Der IPREM ist ein Einkommensindikator, und für das Jahr 2022 wird der monatliche Betrag auf 579,02 € pro Monat festgelegt.

Der Nachweis kann durch mehrere Beweismittel erfolgen, einschließlich der Vorlage von Eigentumstiteln, von bestätigten Schecks oder von Kreditkarten begleitet von einer Bankbescheinigung, die das Guthaben/den verfügbaren Betrag  der Karte bescheinigt.

ANTRAGSFRIST

Die Verlängerung des befristeten, nicht lukrativen Aufenthaltsvisums kann zweimal beantragt werden. Zunächst während der 60 Kalendertage vor Ablauf des Visums. Die Verlängerung kann auch innerhalb der 90 Tagen nach dem Ablauf des Visums beantragt werden. Von dieser Alternative ist jedoch abzuraten, da ein Sanktionsverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann.

Die Antrag auf Verlängerung kann durch den Interessenten selbst, aber auch durch seinen gesetzlichen Vertreter erfolgen.

FRIST FÜR DEN ABSCHLUSS DES ANTRAGS

Ich habe die Verlängerung des nicht lukrativen, befristeten Aufenthaltsvisum bereits  beantragt, aber wie lange wird die Verwaltung brauchen, um meinen Antrag zu bearbeiten? Ab dem Antragsdatum, hat die zuständige Verwaltung drei Monate um einen Beschluss zu erlassen. Erfolgt nach Ablauf von drei Monaten kein Beschluss,  weder zu Ihren Gunsten noch dagegen, gilt der Antrag als genehmigt.

Für Fragen zum Thema, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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Dienstleistung Ausländerrecht. Erlangung Aufhenthaltsrecht in Spanien.

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