Visum zu Studienzwecken in Spanien. Alles was Sie wissen müssen. Anforderungen. Unterlagen. Fristen. Rechtsberatung.

Studentenvisum für Spanien. Anforderungen.

Spanien ist zweifellos eines der attraktivsten Länder für ein Auslandsstudium. Das Klima, die Möglichkeit die Sprache zu lernen und die Qualität der Universitäten machen aus diesem Land ein einzigartiges Reiseziel. Im heutigen Artikel behandeln wir die Voraussetzungen, um ein Visum für ein Studium in Spanien zu beantragen und zu erhalten. Unterlagen. Fristen. Und die wichtigsten Aspekte dieses Studentenvisums, wenn es direkt in Spanien beantragt wird. Sie können das kürzlich für einen Mandanten erhaltene Studentenvisum einsehen, klicken Sie hier.  

Was ist das Studentenvisum in Spanien?

Das Visum zum Studium in Spanien erlaubt seinem Inhaber, sich während der Dauer des Studiums in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen in Spanien aufzuhalten. Bitte beachten Sie, dass Studierende aus EU-Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz dieses Visum nicht benötigen. Mit anderen Worten, diese Genehmigung gilt nur für Nicht-EU-Bürger.

Wie kann ich ein Visum für ein Studium in Spanien beantragen?

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für ein Studium kann auf zwei Wegen erfolgen. Persönlich bei der Ausländerbehörde der Provinz, in der sich das Lehrzentrum befindet. Oder auch telematisch, über die Mercury-Plattform, mittels eines digitalen Zertifikats. White Baos stellt den Antrag telematisch mit dem digitalen Zertifikat der Anwaltskammer. Somit wird das Verfahren für unsere Kunden,  die uns nur die ordnungsgemäß eingescannten Unterlagen per E-Mail zukommen lassen müssen, schneller und einfacher. Ohne die Warteschlangen oder Wartelisten für einen persönlichen Termin.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Für den Antrag des Studentenvisums in Spanien, müssen Sie Folgendes vorlegen:

1.- Das Formular EX00, ordnungsgemäß ausgefüllt. (Unsere Kanzlei übernimmt die Erstellung, das Ausfüllen und Unterzeichnung des Formulars in Ihrem Namen).

2.- Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses oder Reisedokuments.

3.- Unterlagen für den Nachweis,  dass Sie sich legal in Spanien aufhalten und dass der Antrag mindestens einen Monat vor dem Ablaufdatum der Aufenthaltsgenehmigung gestellt wird.

4.- Öffentliche oder private Krankenversicherung.

5.- Anmeldung, Zulassungsbescheid oder Bescheinigung des Lehrzentrums, in dem Sie zugelassen sind.

6.- Nachweis der wirtschaftlichen Mittel für den beantragten Zeitraum und für die Rückkehr in das Herkunftsland.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Studiendauer von mehr als 180 Tagen zusätzlich zu den oben genannten Angaben erforderlich sind:

a)Auszug aus dem Strafenregister,  ausgestellt in dem Land, in dem Sie die letzten 5 Jahre gelebt haben.

b) Ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass keine schwere Krankheit gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 vorliegt.

Beachten Sie, dass Sie im letzteren Fall (Studium von mehr als 6 Monaten) bei Erteilung des Visums, persönlich Ihre TIE-Karte (ausländischer Personalausweis) beantraen müssen.

Wie lange dauert es, um das Visum für ein Studium in Spanien zu erhalten?

Grundsätzlich und je nach Fall, kann die Höchstdauer bis zu einen Monat betragen. In der Praxis sind die Wartezeiten jedoch länger. Da die Ausländerbehörden die Visumanträge mit einer gewissen Verzögerung beantworten.

Erlaubt das Studentenvisum auch, während des Aufenthalts in Spanien zu arbeiten?

Ja. Das Studentenvisum erlaubt auch in Spanien zu arbeiten. Ob selbstständig oder angestellt, bis maximal 30 Stunden pro Woche. Diese Arbeitserlaubnis hat grundsätzlich keine geografische Beschränkung. Das heißt, sie erstreckt sich während der Gültigkeitsdauer der Studienberechtigung auf das gesamte Staatsgebiet.

White-Baos sind Spezialisten im Ausländerrecht. Wenn Sie oder ein Familienmitglied außerhalb der EU ansässig sind und in Spanien studieren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen.  

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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