Wann muss eine im Ausland erhaltene Schenkung in Spanien angemeldet werden? Spanische Schenkungssteuer. Steuerbehörde. Kompetente Rechtsberatung.

Im Ausland erhaltene Schenkung Steuererklärung in Spanien.

Ein häufiges Thema der Beratungsgespräche in unserer Kanzlei sind die Schenkungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehepartnern. „Wie viel Schenkungssteuer muss ich zahlen?“ Wer zahlt die Steuer: der Schenker oder der Beschenkte? Fallen bei einer Geldschenkung und der Schenkung einer Immobilie die gleichen Steuern an?“ In vorherigen Artikeln haben wir uns mit mehreren dieser Fragen beschäftigt. Diese Woche analysieren wir, ob eine im Ausland erhaltene Schenkung in Spanien angemeldet werden muss und welche wichtigen Punkte zu beachten sind.

Schenkungssteuer. Eine persönliche Verpflichtung.

In Spanien wird die Schenkungssteuer immer vom Beschenkten gezahlt. Mit anderen Worten, von der Person, die die Schenkung erhält. Haben Sie eine Schenkung erhalten und Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Spanien, dann müssen Sie die Schenkung beim spanischen Finanzamt anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich die Ihnen geschenkten Güter oder Rechte befinden. Eine Überweisung auf ein Bankkonto außerhalb Spaniens. Eine Wohnung im Ausland, beispielsweise im Deutschland. Usw. Es ist irrelevant. Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, sind Sie verpflichtet, die erhaltene Schenkung anzumelden. Dies wird als „persönliche Verpflichtung“ bezeichnet.

Vermeiden Sie Probleme mit der Steuerbehörde. Das Steuerformular 720.

Wir hören oft : „Die spanische Steuerbehörde muss nicht unbedingt von der Schenkung einer Wohnung oder eines Geldbetrags im Ausland erfahren.“ Diese Argumentation ist nicht nur falsch, sondern auch aus legaler Sicht höchst unangebracht. Um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden, ist es sehr wichtig, alle im Ausland erhaltenen Schenkungen in Spanien anzumelden. Vergessen Sie nicht die informative Erklärung der im Ausland gelegenen Vermögenswerte und Rechte, das so genannte Steuerformular 720, und die Strafen für das Verheimlichen oder Vorenthalten von Informationen über Ihr Vermögen außerhalb Spaniens.

Besteuerung der Schenkungen im der Autonomen Gemeinschaft Valencia.

Die Steuer für eine im Ausland erhaltene Schenkung hängt vom Wert der Schenkung und vom Wohnort des Beschenkten ab. Heutzutage sind die Schenkungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia sehr vergütet. Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr eine Änderung des Schenkungssteuergesetzes in Kraft treten, die eine 99-prozentige Ermäßigung für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern, zwischen Ehepartnern usw. ermöglicht. Diese Ermäßigung tritt rückwirkend ab dem 28 Mai in Kraft.Und wird dazu führen, dass in der Autonomen Gemeinschaft Valencia die Schenkungssteuer praktisch gleich null ist.

Die Wichtigkeit der formalen Anforderungen

Bevor Sie im Ausland ein Schenkung empfangen, ist es wichtig, die spanischen Vorschriften noch einmal zu prüfen. Der Grund ist einfach: In Spanien müssen Schenkungen eine Reihe formaler Anforderungen erfüllen.

Um bestimmte Vergütungen wegen Verwandtschaftsgrad usw. beantragen zu können, muss beispielsweise in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, die Schenkung in einer öffentlichen Urkunde formalisiert werden. Darüber hinaus beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach Erhalt der Schenkung. Erhalten Sie eine Schenkung in Deutschland, kann es ratsam sein, diese vor einem Notar Ihres Landes beurkunden zu lassen. Ein erfahrener Anwalt in Fragen betreffend der Schenkungssteuer kann Sie über alle Anforderungen, die Sie berücksichtigen müssen informieren, um Überraschungen und Probleme in letzter Minute zu vermeiden.

Abschluss.

White Baos Anwälte sind Experten in der Planung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Erwarten Sie eine Schenkung im Ausland und möchten wissen, wie Sie diese in Spanien anmelden können, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung zu diesem Thema.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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