Beratung zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Spanien. Mehrfache Schenkungen, Ansammlung von Schenkungen. Steuerberatung.

Schenkungssteuer in Spanien.

Wie wir in früheren Artikeln erläutert haben, ist eine Erbschaft in der Regel steuerlich vorteilhafter als eine Schenkung.  Jedoch ist dies nicht immer so und oftmals ist das Gegenteil der Fall. Eltern, die ihren Kindern zu Lebzeiten wiederholt schenken, damit diese weniger Erbschaftssteuer zahlen. Obwohl möglich, ist allerdings eine detaillierte Analyse erforderlich, um Probleme und Überraschungen mit der Steuerbehörde zu vermeiden. Im heutigen Artikel befassen wir uns mit zwei Fragen, die in diesen Fällen immer berücksichtigt werden sollten: die „Ansammlung von Schenkungen“ und die Ansammlung/Hinzurechnung der Schenkungen zur Erbschaft.

Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien: Progressive Besteuerung und Betrug.

Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine progressive Steuer. Das heißt, je höher der Wert der geerbten oder geschenkten Güter, desto mehr Steuern werden gezahlt.  Wie bereits bei anderen Gelegenheiten erläutert, können Steuerzahler verschiedene Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel sind, in der Valencianischen Gemeinschaft die Schenkungen der Eltern an ihre Kinder unter 100.000 Euro nicht steuerpflichtig.

Was beabsichtigt die Ansammlung?

Grundsätzlich die Vermeidung von Tricks und den Steuerbetrug. Sehen wir es uns anhand eines Beispiels an. Ein Vater, der seinem Sohn 300.000 Euro schenken möchte. Würde er eine einzige Schenkung vornehmen, würde der Sohn eine Schenkungssteuer in Höhe von ca. 16.000 € zahlen. Schenkt er stattdessen drei Mal 100.000 €, wird der Sohn  möglicherweise keine Steuer zahlen.

Mit Einschränkungen (unter anderen) der Ansammlung von Schenkungen soll dies verhindert werden.

Ansammlung von Schenkungen. Wie funktioniert es?

Die Ansammlung von Schenkungen läuft wie folgt ab: Schenkungen zwischen zwei Personen innerhalb eines bestimmten Zeitraums,  werden als eine einzige Schenkung erfasst und besteuert. Das heißt, selbst wenn es sich um zwei getrennte Schenkungen  handelt, werden sie steuerlich als eine Einzige betrachtet.

Welcher Zeitraum muss zwischen den beiden verstreichen? Staatliche Gesetze und die Gesetzgebung der  Valencianischen Gemeinschaft

Es kommt auf die anwendbare Gesetzgebung an.

In der Valencianischen Gemeinschaft  (Art. 10bis des Gesetzes 13/1997) kommt es zu einer Ansammlung, wenn zwischen zwei Schenkungen nicht mindestens 5 Jahre verstrichen sind.

Bei Anwendung der staatlichen Gesetzgebung (Art. 30.1 des Gesetzes 29/1987) verkürzt sich diese Frist wiederum auf 3 Jahre.

Hinzurechnung der Schenkungen zur Erbschaft. Staatliche Gesetze und die Gesetzgebung der  Valencianischen Gemeinschaft

Ähnlich funktioniert die Hinzurechnung der Schenkungen zur Erbschaft. Wenn die Erbschaftssteuer beglichen wird, muss geprüft werden, ob einer der Erben zuvor eine Schenkung erhalten hat.  Abhängig vom Zeitraum zwischen der Schenkung und dem Tod, kann es zu einer Hinzurechnung kommen. Hier beträgt die Frist der Staatlichen und der  der Valencianischen Gesetzgebung 4 Jahre. Mit anderen Worten: Wenn ein Kind eine Schenkung vom Vater erhält und dieser zwei Jahre später stirbt, muss bei der Berechnung der Erbschaftssteuer der Wert des geschenkten Vermögens berücksichtigt werden.

Berechnung des Steuerbetrags.

Die Berechnung der Steuer im Fall einer  Ansammlung ist etwas komplex und wird in den folgenden Artikeln beschrieben:

30.1 des Gesetzes 29/1987: „Zur Ermittlung des Steuersatzes wird auf den Wert der übertragenen Vermögenswerte und Rechte der Durchschnittssatz angewendet, der dem Wert aller angesammelten Vermögenswerte entsprechen würde.“

46 b) des Königlichen Erlasses 1629/1991: „Der effektive Durchscnittsteuersatz ergibt sich aus der Division des Steuersatzes durch die Steuerbemessungsgrundlage und Multiplikation des Ergebnisses mit 100. Der Durchschnittssatz wird mit bis zu zwei Dezimalstellen ausgedrückt.“

Schlussfolgerungen.

Beunruhigt Sie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer,  die Ihre Kinder oder Sie zahlen müssen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. White Baos Abogados sind Experten im Schenkungs- und Erbrecht, Erbschaftsplanung und Steuerberatung. Wir prüfen Ihren Fall eingehend und bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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