Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und im Ausland erben. Zahlen Sie die Erbschaftssteuer nicht zweimal. Doppelbesteuerung.

Doppelbesteuerung Erbschaftssteuer in Spanien.

Unser heutiger Artikel erörtert die Doppelbesteuerung der Erbschaftssteuer und stellt grundlegende Rechtsberatung zu Ihrer Verfügung.

Gesetzliche Regelung.

Die Doppelbesteuerung der Erbschaftssteuer ist im Erbschafts- und Schenkungsgesetz, Artikel 23, und in seinen Bestimmungen, in Artikel 46 geregelt.

Grundsätzlich heißt es:

.- Hat jemand die persönliche Verpflichtung zur Entrichtung der Erbschaftssteuer in Spanien.

.- Kann, von der zu entrichtenen Steuer, der niedrigere der folgenden Beträge abgesetzt werden:

1.-Der im Ausland für die Erbschaftssteuer (oder ähnliches) gezahlte Betrag. Im Zusammenhang mit den Vermögenswerten außerhalb Spaniens.

2.- Oder das Ergebnis des effektiven Durchschnittssatzes (tipo medio efectivo) der Vermögenswerte im Ausland.

Wer kann die in einem anderen Land bezahlte Steuer absetzen?

Nur wer in Spanien persönlich Steuerpflichtig ist.

Das heißt, alle von einer Erbschaft Begünstigten, die in Spanien steuerlich ansässig sind.

Aus diesem Grund müssen sie für die gesamte Erbschaft Steuern in Spanien zahlen. Auch für das geerbte Vermögen außerhalb Spaniens.

Es muss daran erinnert werden, dass die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist nur der steuerliche Wohnsitz relevant.

Beispiel.

Eine in Spanien steuerpflichtige Person erbt vom Vater Immobilien oder Vermögenswerte in Deutschland und in der Schweiz.

Für die Immobilien und Vermögenswerte in Deutschland und in der Schweiz ist er in diesen Ländern der spanischen Erbschaftssteuer gleichzusetzenden Steuer unterworfen.

Als Steuerpflichtiger in Spanien, muss er jedoch die gesamte Erbschaft in Spanien versteuern. Deshalb auch wieder die Güter und Vermögenswerte in diesen Ländern.

In diesem Fall würden wir vor einer Doppelbesteuerung stehen. Das heißt, für dassselbe Vermögen würden zwei Erbschaftssteuern in zwei verschiedenen Ländern gezahlt.

Gemäß den spanischen Vorschriften kann die in Spanien zu zahlende Erbschaftssteuer entweder von dem im Ausland gezahlten Betrag oder vom effektiven Durchschnittssteuersatz abgesetzt werden.

Berechnung des effektiven Durchschnittssteuersatz:

Gemäß den oben genannten Artikeln wird der effektive Durchschnittssatz wie folgt berechnet: Den Steuersatz durch die Steuerbemessungsgrundlage dividieren, das Ergebniss mit 100 multiplizieren.

Schlussfolgerung:

Sind Sie in Spanien steuerpflichtig und erben außerhalb Spaniens, müssen Sie hier Erbschaftsteuer für die gesamte Erbschaft  zahlen.

Gemäß den Bestimmungen zur Doppelbesteuerung der Erbschaftssteuer kann jedoch ein Teil oder der gesamte gezahlte Betrag abgesetz werden.

Es ist ebenso wichtig zu wissen, dass Spanien mit mehreren Ländern und in diesem Zusammenhang ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat.

Auf unserer Webseite finden Sie unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Erbschaften, Testamenten, Nachfolgen, usw.

Für eine fachliche Rechtsberatung zu diesen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns.

Auf unserer FACEBOOK Seite bleiben Sie aktuell informiert.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos

Tel.: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

White & Baos 2020- Alle Rechte vorbehalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert