Steueransässige. Steuerpflicht in Spanien Erbschaftssteuer für im Ausland geerbte Vermögenswerte.

Anfrage

Ich bin in Spanien ansässig und habe von meinen Eltern in Deutschland geerbt. Muss ich in Spanien Steuern zahlen? Welche Steuern muss ich zahlen? Wo?

Diese Anfragen sind keine Seltenheit, und unser heutiger Artikel möchte den in Spanien ansässigen Erben, die von einer Erbschaft im Ausland (außerhalb Spaniens) begünstigt worden sind grundlegende Informationen übermitteln.

Zuerst stellen wir fest, dass in Spanien jeder Erbe oder Vermächtnissnehmer, usw.  Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) zahlen muss.

Ungeachtet der Staatsangehörigkeit (spanisch, deutsch, frazösisch, englisch, usw.) ist jeder, der in Spanien steuerlich ansässig ist, gemäß Artikel 6 des ISD-Gesetzes persönlich Zahlungspflichtig und zahlt in Spanien Steuern für alle geerbten  Vermögenswerte,  dh auch für die Vermögenswerte im Ausland (außerhalb Spaniens).

Wo wird gezahlt

Ein Steueransässiger in Spanien muss, selbst wenn der Verstorbene nicht in Spanien steuerpflichtig war, eine Erbschaftssteuererklärung vor der Steuerbehörde in Madrid einreichen.

Es ist jedoch sehr wichtig zu wissen, dass der in Spanien ansässige Erbe von den Steuervergütungen der Autonomen Gemeinschaft (Land) in dem er seinen Wohnsitz hat, profitieren kann, selbst wenn der Erblasser in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig war. In diesem Zusammehang haben wir in früheren Artikeln die Urteile des spanischen Obersten Gerichtshofs bezüglich der Steuerdiskriminierung der   Einwohner in Drittländern außerhalb der EU behandelt.

Wie wird gezahlt.

Über das im Ausland (außerhalb Spaniens) geerbte Vermögen, muss die Steuererklärung zusammen mit schriftlichen Unterlagen der Erbschaft, des Vermögens und dessen  Wert eingereicht werden.

Es handelt sich hierbei um :

.- die Sterbeurkunde. (eine ausländische Sterbeurkunde muss in Spanische übersetzt und apostilliert werden)

.- der Nachweis des Erbrechtstitels: Kopie des Testaments und die Bescheinigung, dass es das letzte gültige Testament ist.

.- der Nachweis über die Vermögenswerte der Erbschaft und ihr Wert. ZBsp.:  Informationen aus dem Grundbuch, Bescheinigung des Kontoguthabens und der Investitionswerte usw.

Sind Sie in Spanien steuerpflichtig, müssen Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, die Erbschaftssteuer in diesem Land zahlen.  Selbst wenn sich das geerbte Eigentum oder Recht außerhalb Spaniens befindet.  In den meisten Fällen ist dies nicht sehr kostspielig und ermöglicht Ihnen, die durch die Erbschaft oder durch den Verkauf der geerbten Immobilie(n) erworbenen Gelder problemlos nach Spanien zu überweisen.

Unsere Kanzlei kann Ihnen bei der Abwicklung des Erbschaftsverfahrens in Spanien und auch bei der Abwicklung des Verfahrens außerhalb Spaniens helfen. Sind Sie in Spanien steueransässig und wünschen Sie eine kompetente Rechtsberatung?  Kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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