Die Gültigkeit eines Ehevertrags in Spanien. Verzicht auf Unterhaltsrente oder Entschädigung für Hausarbeit. Scheidung. Kompetente Rechtsberatung.

Ehevertrag in Spanien.

Die Schliessung einer Ehe ist eines der wichtigsten Ereignisse im Leben eines Menschen. Und die Folgen einer nicht angemessenen Beratung können sehr schwerwiegend sein. Im heutigen Artikel gehen wir auf einige der grundlegenden Konzepte im Zusammenhang mit diesem Thema ein. Der eheliche Güterstand und der  Ehevertrag.  Die verschiedenen Arten von Entschädigungen oder Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung. Und ob ein Verzicht möglich ist.

Der eheliche Güterstand.

Sind die Regelungen, die die wirtschaftlichen Beziehungen der Ehegatten regeln.  In Spanien gibt es unterschiedliche Güterstände. Gütergemeinschaft. Gütertrennung. Zugewinngemeinschaft. Gemäß Art. 1316 des Bürgerlichen Gesetzbuches, gilt in Ermangelung einer konkreten Vereinbarung die Gütergemeinschaft.

Eheverträge oder voreheliche Vereinbarungen.

Durch einen Ehevertrag können die Ehegatten den Güterstand ihrer Ehe wählen. Damit diese Vereinbarungen gültig sind, müssen sie in einer öffentlichen Urkunde festgehalten und vor einem Notar  unterzeichnet werden. Ausser der Wahl des Güterstands, können diese Vereinbarungen auch weitere wirtschaftliche Vereinbarungen enthalten, die die Ehegatten getroffen haben. Es sei denn, sie verstoßen gegen die Gesetze, die Moral und die öffentliche Ordnung (Art. 1255 CC).

Scheidung: Unterhaltsrente und Ausgleichsentschädigung für Hausarbeit.

Im Falle einer Scheidung können die Ehegatten je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Entschädigungen/Leistungen haben. Die Unterhaltsrente des Art. 97 CC  (wenn die Scheidung zu einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht eines der Ehegatten führt). Oder die Ausgleichsentschädigung des Art. 1438 CC  (als Ausgleich für die im Haushalt geleistete Arbeit). Die Schlüsselfrage, die wir uns heute stellen, ist: Ist der Ehevertrag, in dem auf diese Entschädigungen verzichtet wird, gültig?

Der konkrete Fall.

Vor einem Notar wird ein Ehevertrag geschlossen in dem die Gütertrennung als ehelicher Güterstand vereinbart wird. Außerdem, wird vereinbart, dass im Falle einer Scheidung keine Ansprüche gegen den Ehepartner zu erheben sind. Wie des öfteren geschieht, führt die Trennung des Paares Jahre später und die anschließenden Scheidungsstreitigkeiten zu der Forderung einer der Ehegatten von beiden oben genannten Renten. In erster Instanz weist der Richter diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass der Verzicht im Ehevertrag durchaus gültig sei. In der 2. Instanz erklärt das Landgericht, dass ein Verzicht auf diese Entschädigungen nicht möglich ist. Und dass einer der Ehegatten tatsächlich Anspruch auf eine Unterhaltsrente in Höhe von 18.000 Euro und eine Entschädigung für die Hausarbeit in Höhe von 30.000 Euro hat.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens (TS).

Mit seinem Urteil 362/2023 vom 13. März 2023 hat der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigt, dass  Eheverträge mit Verzichtsvereinbarungen vollkommen gültig  sind.  Mit anderen Worten: Es ist möglich, in einen Ehevertrag auf jede Art von Entschädigung oder Rente zu verzichten. Das Oberste Gericht argumentiert, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 1255 CC) und der Vertragsfreiheit zwischen den Ehegatten (Art. 1323 CC) es ihnen erlaubt, im Bereich ihrer finanziellen Beziehungen alle Vereinbarungen zu treffen, die sie für angemessen halten.

Der einzige Grund die Gültigkeit in Frage zu stellen, wären vorliegende Einigungsmängel. Das heißt, wenn die Einwilligung nicht freiwillig erfolgt wäre. Dies war jedoch keineswegs der Fall. Vor der Unterzeichnung des Ehevertrags informierte der Notar beide Parteien. Beide hatten bereits Erfahrungen aus vorherigen Eheschliessungen (und wussten über die damit verbundenen Rechte und Pflichten). Der verzichtende Ehepartner hatte einen persönlichen und beruflichen Lebenslauf (Geschäftsfrau mit  Hochschulabschluss), mit dem sie nicht als „schwache oder ignorante Partei“ bezeichnet werden kann, usw.

Schlussfolgerungen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Unterzeichnung eines Ehevertrags oder der Einleitung eines Scheidungsverfahrens richtig beraten zu werden. White-Baos Anwälte sind Experten im Familienrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen kompetente Beratung zu diesem Thema.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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