Der eheliche Güterstand. Verschiedene  Arten. Gütergemeinschaft. Gütertrennung. Zugewinngemeinschaft. Familienrecht. Bürgerliches Gesetzbuch. Rechtsberatung.

Ehelicher Güterstand in Spanien.

Die Ehe ist zweifellos einer der wichtigsten Momente im Leben eines Menschen. Die Konsequenzen auf persönlicher Ebene sind klar. Ein Lebensprojekt auf der Grundlage des  Zusammenlebens, des Respekts, der Treue, und des Handelns im Interesse der Familie,  etc. Die bedeutenden Auswirkungen auf das Vermögen der Ehegatten wird jedoch oftmals übersehen. Hier erscheint der sogenannte eheliche Güterstand. Im heutigen Artikel analysieren einige Aspekte.

Was genau ist der eheliche Güterstand?

Der eheliche Güterstand sind die Rechtsvorschriften bezüglich der wirtschaftlichen Beziehung der Ehegatten. Sowohl untereinander als auch gegenüber Dritten. Diese Vorschriften sind äusserst wichtig, da die Einkünfte der Ehegatten und die Vermögenswerte,  die während der Ehe erworben werden, usw, je nach Güterstand unterschiedlich behandelt werden. Und nicht nur das, lässt sich das Ehepaar scheiden, sind die wirtschaftlichen Folgen, abhängig von dem ehelichen Güterstand der Ehe, sehr unterschiedlich.

Welche Rolle spielt hier der sogenannte Ehevertrag?

Im Ehevertrag vereinbaren die Ehegatten einvernehmlich die vermögensrechtlichen Beziehungen ihrer Ehe. Je nach Land werden sie auch auch als vor- oder nachhochzeitliche Vereinbarungen bezeichnet. Damit der Ehevertrag, etc.  jedoch in Spanien gültig ist, muss er vor einem Notar unterzeichnet und im Standesamt eingetragen werden. Mit einigen Ausnahmen ist die Gütergemeinschaft der in Spanien standardmäßig geltende eheliche Güterstand, insofern die Ehegatten keinen Ehevertrag  unterzeichnet haben. Wir der Ehevertrag in einem anderen Land unterzeichnet, können die Anforderungen für dessen Rechtsgültigkeit abweichen.

Eheliche Güterstände in Spanien.

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen ehelichen Güterstände sind:

Gütergemeinschaft (Art. 1344): Die während der Ehe von einem der beiden Ehegatten erzielten Einkünfte oder Gewinne stehen beiden zu. Das heißt, die Einnahmen aus den Gehältern, die erworbenen Immobilien, (selbst wenn nur einer die notarielle Kaufurkunde unterzeichnet) usw.  Alles gehört beiden Ehepartnern.  Dies gilt auch in anderen Ländern,  wie zBsp. Frankreich, Belgien usw.

Gütertrennung (Art. 1437): Dieses System ermöglicht die Trennung des Vermögens der Ehegatten. Die von jedem während der Ehe erworbenen Vermögenswerte oder Einkünfte gehören ausschließlich ihm/ihr vorbehalten.  Das heißt, es gibt keine Art von Vereinigung  des Vermögens oder der Einkünfte. So ist die Gütertrennung beispielsweise im englischen Recht als maßgebend vorgesehen. Auch in Katalonien gilt sie als standardmäßig anwendbare Regelung.

Zugewinngemeinschaft (Art.1411): Eine Mischung der vorgenannten Gemeinschaft und der Trennung. Während der Ehe halten die Ehegatten ihre Güter getrennt. Im Falle einer Scheidung könnte sich jedoch jeder an den Erträgen des anderen beteiligen.

Schlussfolgerungen.

Die Auswirkungen die die Wahl des ehelichen Güterstands für die Ehepartner hat, sind ausgenommen wichtig und müssen von Fall zu Fall sorgfältig gepfrüft werden. Es ist wichtig, sich vor der Eheschließung in diesem Zusammenhang rechtlich beraten zu lassen. Und auch nach der Eheschließung ist es wichtig unsere Rechte im Fall einer Scheidung, Trennung usw. zu kennen. White-Baos Abogados sind Experten im  Familienrecht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall prüfen und Sie in dieser Angelegenheit kompetent beraten.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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