Was geschieht mit unserem Testament nach der Scheidung? Gibt es so etwas wie ein „Testament für Geschiedene“?

Testament für Geschiedene Eltern. Erbschaften. Rechtsberatung.

Wir haben bereits in früheren Artikeln darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, ein Testament zu erteilen, ein Testament aufzusetzen in dem klar festgelegt ist, was mit unserem Vermögen geschehen soll.  Den Erben wird die Abwicklung des Nachlassverfahrens vereinfacht. Und es erspart, den Erbschein beim Notar einholen zu müssen, usw. Heute beantworten wir die häufig gestellte Frage.  Empfiehlt es sich nach einer Trennung oder Scheidung ein neues Testament aufzusetzen? Was hat es mit dem sogenannten „Testament für Geschiedene“ auf sich?

Wäre der ehemalige Ehepartner weiterhin begünstigt, auch wenn sich das Testament nicht geändert hat? Gemäss der Rechtsprechung des BGH  lautet die Antwort Nein.  Eine so notorische Veränderung wie eine Trennung, Scheidung oder Ungültigkeit der Ehe wird als ausreichend betrachtet, um davon abzuleiten, dass der ehemalige Partner von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Es können jedoch unangenehme und schwierige Situationen auftreten, z. B. dass der Notar diesen Verzicht fordern muss. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mandanten immer, ein neues Testament aufzusetzen.

Was geschieht, wenn der geschiedene Ehepartner verstirbt? Hat der ehemalige Ehepartner Anspruch auf die Erbschaft?

Besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dem ehemaligen Ehepartner etwas zu hinterlassen? Die Antwort ist klar. Nein. Es gibt keine Bestimmung, die uns zwingt, den ehemaligen Partner in unserem Testament zu berücksichtigen.

Erziehungs-und Sorgerecht, und die Problematik der Vermögensverwaltung.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der diejenigen, die einen komplizierten Trennungs- oder Scheidungsprozess hinter sich haben, oft beunruhigt. Und zwar, dass der überlebende Elternteil schließlich das von den minderjährigen Kindern geerbte Geld und Vermögen verwaltet.

Unabhängig davon, wer das Sorgerecht hatte, geht geht dieses nach dem Tod eines Elternteils automatisch auf den anderen über. Dies bedeutet, dass solange die Kinder minderjährig sind, er/sie für die Verwaltung des für die Kinder bestimmten Vermögens zuständig ist. Er/Sie kann über die Bankkonten verfügen, die Immobilien vermieten. Er/Sie könnte sogar ohne grössere Schwierigkeiten (allerdings mit vorheriger gerichtlicher Genehmigung) die vererbte/n Immobilie/n verkaufen und das Geld ausgeben. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, das den Kindern hinterlassene Erbe zu schützen und sicherzustellen, dass es nicht vom ehemaligen-Ehepartner verschwendet wird?

Der Verwalter. Artikel 205 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Es besteht es Möglichkeit den ehemaligen Ehepartner an der Verwaltung des den Kindern hinterlassenen Vermögens zu hindern. Artikel 205 des BGB (bezogen auf Artikel 164)

Der/die Erblasser/in kann eine Vertrauensperson (Bruder, Schwester, Freund/in usw.) benennen, um nach seinem/ihrem Tod die Verwaltung des Vermögens zu übernehmen. Auf diese Weise wäre die benannte Person und nicht der andere Elternteil, bis zur  Volljährigkeit der Kinder für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. In diesen Fällen ist es sehr wichtig, die zugewiesenen Funktionen so detailliert wie möglich anzugeben.

Haben Sie sich kürzlich scheiden lassen oder haben sich getrennt und möchten ein neues Testament aufsetzen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie fachmännisch, um Ihren Willen so klar und effektiv wie möglich zum Ausdruck zu bringen und so sicherzustellen, dass Ihre Kinder das Vermögen unter den von Ihnen gewünschten Bedingungen erhalten.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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