Scheidung von Unionsbürgern in Spanien: Vorteile.

Scheidung ausländischer Staatsangehöriger in Spanien

Anfrage

Sehr geehrter Anwalt,

Wir sind in Spanien ansässig und wohnen in Denia, Alicante. Der Grossteil unseres Vormögens und unser Haus befindet befindet sich hier, obgleich wir einige Investitionen in Deutschland haben. Wir möchten die Scheidung beantragen und wissen, ob wir zu dafür nach Deutschland zurückkehren müssen, oder das Verfahren hier durchziehen können. Was wäre besser? 

Danke für Ihre Hilfe.

Werte Leser

Danke für Ihre Anfrage.

Wenn beide Ehepartner ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben sind im Prinzip laut Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten die Spanischen Gerichtshöfe zuständing. Vorbehaltlich einiger Ausnahmen (wenn sie sich wieder in Deutschland niederlassen möchten) bei denen das Verfahren unter die Zuständigkeit der Gerichtshöfe Deutschlands fallen würde. In Ihrem Fall, würde sich nach unserem Ermessen, das Scheidungsverfahren in Spanien emfehlen. 

Ausserdem wird mit Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts festgelegt, dass insofern die Parteien keinen besonderen Wunsch bezüglich des anzuwendenden Rechts äussern, das Recht des Landes massgebend ist,

a) in dem sich zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags der gewöhnliche Wohnsitz der Ehepartner befindet, oder

 b) in dem sich zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags der gewöhnliche Wohnsitz einer der Ehegatten befindet und nicht mehr als ein Jahr seit Beeindigung des Zusammenlebens verstrichen ist.

Beabsichtigen Sie eine einvernehmliche Scheidung, würde sich in Ihrem Fall die Einreichung des Scheidungsantrags vor einem spanischen Gericht aus verschiedenen Gründen empfehlen. 

– Nähe, wodurch Zeit und Kosten eingespart werden. 

.- Da sich der Grossteil Ihres Vermögens in Spanien befindet, kann das spanische Gerichtsurteil direct in die spanischen Verzeichnisse eingetragen werden (Grundbuchamt, usw.) Dies ist äusserst wichtig, da die Eintragung ausländischer Scheidungsurteile oftmals  mit erheblichen Problemen verbunden ist.  Die Abfassung, Strukturierung, sogar der Inhalt eines ausländischen Urteils weicht in vielen Fällen von den spanischen Standards ab und kann die Eintragung erschweren und Auswirkungen auf den efektiven Steuersatz haben, usw. 

– Das spanische Scheidungsrecht verlangt weder den Beweis eines zulässigen Grundes, noch den Nachweis der Beendigung des Zusammenlebens. Der Wunsch eines Ehepartners genügt, um das Scheidungsverfahren einzuleiten.

– Es handelt sich um ein kostengünstiges Verfahren, für das Sie aus unserer Sicht keinen Nachweis Ihrer eigenen Gesetzgebung erbringen müssen. Infolgedessen ist kein deutsches Rechtszertifikat erforderlich, was wiederum dazu beiträgt, die Kosten in Grenzen zu halten.  

Für Rückfragen zum Thema Scheidung/gerichtliche Trennung Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

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Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

2015

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