Besteuerung des Kaufs von Grundstücken in Spanien. Rechtliche Beratung. Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer. Es ist wichtig, die anfallende Steuer zu kennen.

Steuern auf den Kauf von Grundstücken.

Im heutigen Artikel werden wir über die Steuern auf den Kauf von Grundstücken sprechen. Da es möglich ist, dass entweder Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer  (TPO) gezahlt werden muss. Und dies wird von mehreren Faktoren abhängen.

Der Steuerstatus des Verkäufers.

1.- Handelt es sich beim Verkäufer des Grundstücks um eine natürliche Person, kein Unternehmer (kein Mehrwertsteuerpflichtiger), wird in der Regel die Übertragungssteuer (TPO) anfallen.  In der „Comunidad Valenciana“10%.

2.-MwSt. Im Gegensatz dazu wird Mehrwertsteuer gezahlt, wenn der Verkäufer ein Mehrwertsteuerpflichtiger ist, dh ein Unternehmer oder ein Unternehmen.

In diesem Sinne gilt die Person, die die Urbanisierung und Parzellierung des Grundstücks zum Zwecke des Verkaufs, vorgenommen hat. Es versteht sich, dass dies ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Urbanisierungskosten der Fall ist.

Der Mehrwertsteuersatz beim Verkauf von Immobilien beträgt 21%

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke nicht als Unternehmer oder Selbständiger betrachtet wird.  Zum Beispiel, wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird, wenn das Grundstück erworben wurde ohne seine Nutzung für eine wirtschaftliche Tätigkeit zu beabsichtigen, usw.

Welche Steuern sind beim Kauf von Grundstücken zu zahlen?

Je nach den Umständen kann es interessanter sein, Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer zu zahlen.

Ist der Käufer ein Unternehmer, wäre er daran interessiert Mehrwertsteuer zu zahlen. Denn er könnte sie abziehen und ausgleichen.

Ist der Käufer eine natürliche Person, die das Grundstück für ihren persönlichen Gebrauch möchte. Wäre er normalerweise daran interessiert Übertragungssteuer zu zahlen. Und 10 % anstatt 21 % Mehrwertsteuer zu zahlen.

Möglichkeit, bei Grundstückskäufen durch Unternehmen / Unternehmer keine Mehrwertsteuer zu zahlen.

Obwohl sie grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterliegt, ist es in einigen Fällen jedoch möglich, eine Steuerbefreiung zu beantragen.  

So heißt es in Artikel 20-20º des Mehrwertsteuergesetzes, dass von der Mehrwertsteuer befreit sind:

.- Übertragungen von ländlichen und von anderen, unbebaubaren Grundstücken….

.- Für diese Zwecke gelten auf bebaubar die Grundstücke, die in der städtischen Planungsgesetzgebung als Baugrundstücke klassifiziert sind oder über eine Baugenehmigung verfügen.

Die Befreiung erstreckt sich nicht auf folgende Grundstücksübertragungen, selbst wenn diese unbebaubar sind:

a) Bereits erschlossene oder in Erschliessung befindliche Grundstücke.

b) Grundstücke, auf denen sich in Bau befindliche oder fertiggestellte Gebäude befinden; wenn sie zusammen mit diesen übertragen werden und die Übertragung dieser Gebäude der Mehrwertsteuer unterliegt…

Beispiele Verkauf von Grundstücken durch Unternehmer oder Unternehmen

So, wie bereits angegeben:

1.- Im Prinzip ist von der Mehrwertsteuer befreit, der Verkauf eines ländlichen Grundstücks. Und des Grundstücks dessen Urbanisierungsprozess noch nicht begonnen hat. In diesen Fällen wäre die Übertragungssteuer TPO zu zahlen.

2. Es besteht KEINE Befreigung und muss Mehrwertsteuer gezahlt werden: beim  Verkauf von Grundstücken, deren Erschliessungsprozess begonnen hat oder bereits abgeschlossen ist.

Abschluss

Wenn Sie ein Grundstück in Spanien kaufen möchten, sollten Sie sich über die Steuern auf den Kauf von Grundstücken erkundigen. Und je nach Fall könnte für Sie die Zahlung der Mehrwertsteuer oder der Übertragungssteuer interessant sein. Dies hängt jedoch vom Verkäufer und von seinem Steuerstatus ab, von der Einstufung des Grundstücks usw.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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