Dauer des Mietvertrages in Spanien. Mindestlaufzeit. Verlängerung. Stillschweigende Verlängerung. Rechtliche Beratung.

Dauer des Mietvertrages. Verlängerungen. Stillschweigende Verlängerung

Im heutigen Artikel sprechen wir über die Dauer des Mietvertrags in Spanien. Auch über seine Verlängerungen, die stillschweigende Verlängerung usw..

Mindestdauer des Mietvertrags zu Wohnzwecken

Grundsätzlich vereinbaren die Parteien die Laufzeit, die sie im Vertrag wünschen. Das Wohnmietgesetz (LAU) sieht jedoch eine Einschränkung vor. So ist in Artikel 9, bei Mietverträgen von Wohnungen  eine Mindestlaufzeit festgelegt.

In dem es heisst:

.- Beträgt die vereinbarte Laufzeit weniger als 5 oder 7 Jahre beträgt (und es handelt sich beim Vermieter um eine juristische Person):

.- An dem gegebenen Ablaufdatum des Vertrages, verlängert dieser sich obligatorisch um jährliche Laufzeiten bis zu diesen, je nach Fall, 5 bzw. 7 Jahren.

.- Es sei denn der Mieter hat dem Vermieter 30 Tage vor Beendigung des Vertrages oder einer der Verlängerungen seinen Willen mitgeteilt, diesen nicht zu verlängern.

Daher schützt der Vertrag den Mieter/Pächter und gibt ihm die Möglichkeit, den Vertrag bis zu 5 oder 7 Jahre zu verlängern. Natürlich solange er seinen  Verpflichtungen nachkommt.

Diese Mindestlaufzeiten des Mietvertrages wurden mehrmals geändert. Es ist wichtig, sich über dass bei der Vertragsunterzeichnung geltende Recht zu informieren.

Diese Mindestlaufzeiten sind nicht auf die Vermietung von Ferienhäusern, Geschäftslokalen, Büros usw. übertragbar

Was geschieht nach Ablauf der Mindestlaufzeit?

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder von mindestens 5 bzw. 7 Jahren kann der Vertrag verlängert werden.

So heißt es in Artikel 10 der „LAU“:

.- Wenn zu diesem Zeitpunkt keine der Parteien, der Vermieter mindestens 4 Monate und der Mieter mindestens 2 Monate im Voraus, die andere benachrichtigt hat:  

.- wird der Vertrag obligatorish jährlich für maximal drei weitere Jahre verlängert

.- es sei denn der Mieter hat dem Vermieter einen Monat vor dem Ablaufdatum seinen Willen mitgeteilt, diesen nicht zu verlängern.

Läuft der Vertrag ohne eine Äußerung ab, wird er von von Jahr zu Jahr, bis zu maximal 3 Jahren verlängert.

Was geschieht, wenn der Vertrag und die Verlängerungen ablaufen und niemand etwas sagt?

Ist die Laufzeit des Mietvertrages und dessen Verlängerungen abgelaufen. Und keine der Parteien hat sich geäußert. Ist der Mieter 15 Tage später immer noch in der Immobilie. Mit Zustimmung des Vermieters erfolgt die stillschweigende Verlängerung.

Dies ist gemäß Artikel 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (CC).

Die stillschweigende Verlängerung aus rechtlicher Sicht handelt es sich nicht um eine  Verlängerung oder Erweiterung des bestehenden Vertrages. Es ist ein neuer Vertrag. Allerdings unter den gleichen Bedingungen wie der vorherige. In diesem Fall wäre die Laufzeit des Mietvertrags die in Artikel 1581 des CC angegebene Dauer:

.- Er gilt für 1 Jahr, wenn eine Jahresmiete festgelegt wurde.

.- Für Monate oder für Tage, je nachdem, ob eine Monatsmiete oder eine Tagesmiete festgelegt sind.

Wenn Sie eine kompetente Beratung zu Mietverträgen, Räumungsverfahren, etc. benötigen. Kontaktieren uns.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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