Die Annahme einer Erbschaft in Spanien. Konsequenzen. Rechtsberatung.

Die Annahme einer Erbschaft in Spanien.

Die Annahme einer Erbschaft ist die Handlung, durch die der Nachlassberechtigte, seinen Willen und Wunsch an der Erbschaft teilzunehmen zum Ausdruck bringt.

Erbe ist derjenige, der die Nachfolge des Verstorbenen auf universelle Weise antritt. Das heißt, er/sie wird sowohl die Vermögenswerte und Rechte als auch die Verpflichtungen und Schulden erben.

An dieser Stelle muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass im Gegensatz zum Erben, der Bedachte (Nutznießer eines Vermächtnisses oder einer bestimmten Sache) nicht für die Schulden des Verstorbenen haftet.

Unterschiedliche Arten der Annahme einer Erbschaft: ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln

Die vom spanischen Zivilgesetzbuch anerkannten Erben können die Erbschaft ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln annehmen.

Die ausdrückliche Annahme der Erbschaft.

Der Erbe erklärt, normalerweise schriftlich, seine klare und ausdrückliche Bereitschaft seine Rechte an der Erbschaft anzunehmen.

Aus rechtlicher Sicht ist es nicht erforderlich, dass die Annahme formell, mittels eines öffentlichen Dokuments oder vor einem Notar geschieht. Daher wäre die mündliche Annahme ausreichend.

Dennoch erfolgt sie normalerweise schriftlich, um den Nachweis erbringen zu können.

Die Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Handeln.

Wird nicht ausdrücklich ausgeführt, es wird jedoch aus den Handlungen des aufgerufenen Erben abgeleitet, dass sie angenommen wird.

Handlungen des Erben, die als Nachweis der Annahme verstanden auszulegen sind:

.- Der Verkauft, die Schenkung oder die Übertragung seiner/ihrer Rechte an der Erbschaft

.- Der Verzicht seiner/ihrer Erbrechte zugunsten eines anderen Erben.

.- Die Zahlung der Schulden oder die Einnahme der Forderungen des Verstorbenen und im Allgemeinen, die Weiterführung des Unternehmens oder Verwaltung des Vermögens.

USW.

Auf der anderen Seite lassen Handlungen zur Erhaltung oder die vorläufige Verwaltung des Erbschaftsvermögens usw., nicht auf eine Annahme Erbschaft schließen.

Folgen der Annahme

Die Annahme der Erbschaft setzt voraus, dass die Nachfolge des Verstorbenen in allen Vermögenswerten, Rechten, aber auch in seinen Schulden und Pflichten angetreten wird.

Der Erbe, der die Erbschaft annimmt, haftet daher auch mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen. Selbst wenn es sich um eine stillweigende,  also nicht ausdrückliche Annahme handelt.

Das heißt, auch wenn wir unseren Wunsch nicht zum Ausdruck gebracht haben, müssen wir mit unseren Handlungen vorsichtig sein. Sie könnten uns für die Schulden des Verstorbenen haftbar machen.

Der Erbe haftet jedoch nicht mit seinem eigenen Vermögen, wenn die Erbschaft vorbehaltlich des Inventars angenommen wird.

Der Bedachte eines Vermächtnisses oder einer bestimmten Sache haftet ebenfalls nicht für die Schulden des Verstorbenen. Dieser erhält nichts, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Er wird aber nicht mit seinen eigenen Vermögen haften.

Wenn Sie eine spezialisierte und kompetente Rechtsberatung zum Thema Annahme der Erbschaft, Erbfolge in Spanien usw. wünschen, kontaktieren Sie uns.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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