Konkursrecht in Spanien. Maßnahmen vor dem Konkurs und deren Einfluss auf die Insolvenz und den Schuldenerlass

Zahlungsunfähigkeit und Schuldenerlass. Was tun und was nicht.

Das spanische Konkursrecht sieht in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit und den Schuldenerlass eine Reihe von Verhaltensweisen vor, die nicht akzeptierbar sind. Diese Verhaltensweisen können dazu führen, dass der Konkurs als schuldig eingestuft wird.

Schuldiger Konkurs.

Wird der Konkurs als schuldig eingestuft, bedeutet dies, dass der Zahlungsunfähige/Konkursschuldnerer für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich ist.

Auf diese Weise wird rechtskräftig erklärt,  dass der Schuldner freiwillig oder leichtsinnig seine Zahlungsunfähigkeit verursacht oder verschlechtert hat.

Im Gegenteil, wird der Konkurs als zufällig eingestuft, wenn Konkursschuldner nicht selbst die „Schuld“ dafür trägt. Zum Beispiel: Wenn ein Selbständiger krank und arbeitsunfähig wird, sich verschuldet und schliesslich zahlungsunfähig wird. In diesem Fall ist klar, dass der Konkurs nicht seine Schuld oder sein Wille ist.

Die Befreiung von der nicht erfüllten Verbindlichkeit (BEPI)

Die Befreiung von der unbeglichenen Schuld ist die im spanischen Konkursrecht vorgesehene Möglichkeit, die nicht bezahlten Schulden des Konkursschuldners zu erlassen.

Diese Möglichkeit ist normalerweise von der Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners abhängig.

Zu Beginn des Konkursvefahrens von näturlichen Personen ist der BEPI das angestrebte Haupt-und Endziel.

Daher ist es wichtig, die notwendigen Schritte zu unternehmen und die Anforderungen zu erfüllen, um Zugang zu dieser Möglichkeit zu erhalten.

Eine der Voraussetzungen für die BEPI ist, dass der Konkurs nicht als SCHULDIG eingestuft wurde.

Handlungen und Verhaltensweisen, die dazu führen, dass der Konkursschuldner schuldig erklärt wird.

Der neue konsolidierte Text des Konkursgesetzes prüft in seinen Artikeln 443 und 444 die Handlungen des Schuldners, die zur seiner Einstufung als „schuldig“ führen können.

Aufgrund ihrer Schwere führen immer zu einem Schuldspruch:

.- Wenn der Schuldner sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens zum Nachteil seiner Gläubiger verschoben hat.

.- Wenn während der zwei Jahre vor dem Konkurs Güter oder Rechte betrügerisch von seinem Vermögen verschoben wurden.

.- Die schwerwiegende Ungenauigkeit in den Dokumenten des Konkursverfahrens.  

.- Wenn der zur Buchführung verpflichtete Schuldner wird eine „Doppelbuchhaltung“ führt. USW.

Es können zu einem Schuldpruch führen (wenn auch nicht immer):

.- Wenn der Schuldner gegen die Pflicht verstoßen hat, die Konkurserklärung zu beantragen. Zum Beispiel in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

.- Wenn er die Mitwirkungspflicht mit dem Gericht des Konkursverfahrens verletzt hat.

Schlussfolgerung.

Daher und in Anbetracht der obigen Ausführungen:

.- Sind Sie eine natürliche Person möchten ein Konkursverfahren einleiten, sollten Sie rechtlichen Rat einholen und sich an einen Anwalt wenden.

.- Das Endziel besteht darin, dass die Schulden, die wir nicht bezahlen können, erlassen werden. Das heißt: Die Befreiung von der nicht erfüllten Verbindlichkeit (BEPI)

Es wird uns ermöglichen, wieder von Null anzufangen, OHNE SCHULDEN.

.- Es ist jedoch entscheidend, dass unser Verhalten uns nicht daran hindert auf diese Möglichkeit zurückzugreifen, und nicht dazu führt, dass wir für schuldig befunden werden.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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