Bescheinigung über geltendes Recht in Spanien. Versicherung über das geltende Recht in Spanien und im Ausland. Scheidungen. Internationale Erbschaften. Immobilienkauf- und Verkauf. Rechtsfähigkeit. Kompetente Rechtsberatung.

Bescheinigung über geltendes Recht in Spanien.

In vielen Fällen ist für die Abwicklung einer Erbschaft, eines Kaufs und/oder Verkaufs

oder eines Gerichtsverfahrens im Ausland eine vereidigte Bescheinigung erforderlich. Dieses Zeugnis muss je nach dem Land, in dem es verwendet werden soll, bestimmte Anforderungen und Formalitäten erfüllen. Unser heutiger Artikel analysiert die Angelegenheit.

Von den spanischen Behörden angeforderte Bescheinigung über das geltende Recht.

Um die Existenz, Gültigkeit und Anwendung des Rechts eines anderen Landes prüfen zu können, können die spanischen Behörden eine Bescheinigung des geltenden Rechts verlangen. In Spanien wird davon ausgegangen, dass Notare, Konsuln oder Diplomaten sowie die zuständigen Beamten über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um eine Bescheinigung des geltenden Rechts ihres Landes auszustellen. In dieser Hinsicht ist die Figur des Notars hervorzuheben. Im spanischen System ist der Notar ein Amtsträger mit der Befugnis zur Beglaubigung/Bestätigung. Und dass das, was ein Notar erklärt, im Einklang mit dem Gesetz steht (bis zum Beweis des Gegenteils).

Obwohl die Rolle des Notars in Ländern wie den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich wesentlich hiervon abweicht,  wird in Spanien in den meisten Fällen die Bescheinigung des geltenden Rechts von einem ausländischen Notar angefordert. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen, vereidigte Bescheinigungen von Notaren im Ausland zu erhalten, mit denen wir zusammenarbeiten. 

Fälle, in denen eine Bescheinigung des geltenden Rechts erforderlich sein könnte.

Die Fälle, in denen eine vereidigte Bescheinigung nötig sein könnte, sind sehr vielfältig.

Eine davon wäre beispielsweise die Rechtsfähigkeit einer Person (die durch das Recht der Staatsangehörigkeit bestimmt wird). Zum Beispiel der minderjährige, ausländische Eigentümer einer Immobilie in Spanien. Um die Rechtmässigkeit des Verkaufs  sicherzustellen, könnte der spanische Notar (oder sogar der Grundbuchführer) eine Bescheinigung des geltenden Rechts anfordern, aus der hervorgeht, ob der Minderjährige verkaufen kann oder nicht, ob eine gerichtliche Genehmigung erforderlich oder die Genehmigung der Eltern ausreichend ist,  usw.

Ein anderer, sehr häufiger Fall sind die internationalen Erbschaften. Wird in Spanien eine Erbschaft unter der Anwendung ausländischen Rechts abgewickelt, könnte es erforderlich sein, nachzuweisen, wer die Pflichterben sind, ob das Testament gültig ist, usw. Im angelsächsischen System beispielsweise, ist der Testamentsvollstrecker bzw. der testamentarische Verwalter eine häufig auftretende Figur. Sie haben die Befugnis, das Vermögen zu erben, sogar es zu übertragen und dann unter den Erben zu verteilen. Da diese Vorgehensweise in Spanien nicht zulässig ist, kann zur Durchsetzung des ausländischen Rechts eine vereidigte Bescheinigung erforderlich sein, die bestätigt, dass dies gemäß dem angelsächsischen Recht möglich ist.

Bescheinigung des geltenden Rechts zur Verwendung außerhalb Spaniens.

Es kann vorkommen, dass die Gültigkeit oder Anwendung eines spanischen Gesetzes im Ausland durch eine vereidigte Bescheinigung nachgewiesen werden muss. 1.-Welche sind die Formalitäten eines spanischen Testaments? 2.- Welche die Pflichterben in Spanien? Welche Gesetze gelten im Familienrecht? 3.- Bei Scheidung usw..

Abhängig von dem Land, in dem die Bescheinigung verwendet werden soll, kann unsere Kanzlei Ihnen beistehen und die von Ihnen benötigte vereidigte Bescheinigung  vorbereiten. In vielen Ländern (z. B. im Vereinigten Königreich) haben spanische Anwälte die Vollmacht und Befugnis, solche Bescheinigungen zu erstellen. Für den Fall, dass die Erstellung eines spanischen Notars erforderlich ist, können wir Ihnen ebenfalls helfen und alles nötige mit dem Notariat koordinieren.

Abschluss.

Wenn Sie für die Anwendung in Spanien eine Bescheinigung über ausländisches Recht benötigen, kann Ihnen unsere Kanzlei weiterhelfen. Ebenso, wenn Sie eine Bescheinigung über das spanische Recht für die Anwendung im Ausland benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

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