Steuern beim Kauf einer Immobilie in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Steuerliche Neuerungen und Steuersenkungen. Erbschaften von Onkeln, Neffen, Geschwistern usw. Rechtsberatung.

Steuern beim Erwerb einer Immobilie in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.

ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS

1.- Senkung der ITP und AJD bei Immobilienkäufen.

Ab dem 1. Juni 2026 wird in der Autonomen Gemeinschaft Valencia die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales Onerosas) von 10 % auf 9 % gesenkt. Dies bedeutet eine erhebliche Ersparnis für jede Person, die eine Immobilie kauft. Bei einer Immobilie im Wert von 240.000 € beträgt die Ersparnis 2.400€.

2.- Neue Steuervergünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen.

Darüber hinaus erhalten Erbschaften und Schenkungen zwischen Geschwistern, Onkeln/Tanten und Neffen/Nichten ab Juni 2026 eine Steuerermäßigung von 25 %. Ab 2027 steigt diese auf 50 %. Die 99 %-Ermäßigung für enge Familienangehörige (Eltern, Ehepartner, Kinder usw.) bleibt unverändert bestehen.

3.- Erhöhung der Steuerfreigrenze bei der Vermögenssteuer.

Der Freibetrag bei der Vermögenssteuer erhöht sich ab dem 31. Dezember 2025 von 500.000 € auf 1.000.000 €, wodurch sich die steuerliche Bemessungsgrundlage für gewöhnliche Steuerresidenten in der Autonomen Gemeinschaft Valencia reduziert.


Vor etwa einem Jahr hat die Autonome Gemeinschaft Valencia das Gesetz 5/2025 verabschiedet, das bedeutende Änderungen im regionalen Steuerrecht eingeführt hat. Was damals noch in der Zukunft lag, ist nun Realität geworden. Vor wenigen Tagen, am 1. Juni 2026, sind relevante Änderungen in Kraft getreten, die Personen betreffen, die Immobilien erwerben, Vermögen erben oder über Vermögen in der Region verfügen. In diesem Artikel analysieren wir im Detail, wie sich diese Änderungen auf die Steuern beim Kauf einer Immobilie und auf andere Vermögensgeschäfte in der Autonomen Gemeinschaft Valencia auswirken.

Reduzierung der Steuern bei Kaufverträgen.

Die unmittelbarste Nachricht für Personen, die im Jahr 2026 eine Immobilie erwerben möchten, ist die Senkung der Steuer auf Vermögensübertragungen (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP) sowie der Dokumentensteuer (Actos Jurídicos Documentados – AJD). Ab dem 1. Juni 2026 wurde der Steuersatz von 10 % auf 9 % reduziert. Für Käufer bedeutet dies eine direkte und erhebliche Ersparnis. Nehmen wir als Beispiel eine Immobilie im Wert von 240.000 €. Bei einem vorherigen Steuersatz von 10 % würde die ITP 24.000 € betragen. Mit der Senkung auf 9 % reduziert sich die Steuer auf 21.600 €. Das entspricht einer Ersparnis von 2.400 € bei einer einzigen Transaktion. mmobilienkäufe über 1.000.000 € bleiben weiterhin mit 11 % besteuert.

Diese Änderung gilt ausschließlich für entgeltliche Immobilienübertragungen (Vermögensübertragungen). Zusätzlich wird auch der allgemeine Steuersatz für die AJD von 1,5 % auf 1,4 % gesenkt.

Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Auch wenn der Fokus hauptsächlich auf den Steuern beim Kauf einer Immobilie liegt, führt das Gesetz 5/2025 ebenfalls wichtige Neuerungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – ISD) ein.

Bislang führte das Erben von Geschwistern, Onkeln oder Tanten bzw. Neffen und Nichten zu einer erheblichen steuerlichen Belastung ohne nennenswerte Vergünstigungen. Ab dem 1. Juni 2026 erhalten diese Seitenverwandten zweiten und dritten Grades eine Steuerermäßigung von 25 %. Beispiel: Bei einer Erbschaft oder Schenkung zwischen Geschwistern in Höhe von 100.000 € konnte bislang eine Steuerlast von ca. 20.000 € entstehen. Durch die neue Regelung reduziert sich dieser Betrag auf etwa 15.000 €. Ab dem 1. Juni 2027 wird diese Ermäßigung weiter erhöht und beträgt dann 50 %.

Die 99 %-Ermäßigung für direkte Angehörige  (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder und Großeltern) bleibt unverändert bestehen.

Erweiterung der Steuerbefreiung bei der Vermögenssteuer.

Im Hinblick auf die Vermögenssteuer  (Impuesto sobre el Patrimonio – IP) möchten wir unsere Leser daran erinnern, dass bereits seit dem 31. Dezember 2025 ebenfalls bedeutende Änderungen in Kraft getreten sind. Dabei wurde der Freibetrag von 500.000 € auf 1.000.000 € erhöht. Diese Änderung gilt für die Steuererklärung des Veranlagungsjahres 2025, die im Jahr 2026 eingereicht wird.

Dies bedeutet, dass viele gewöhnliche Steuerresidenten in der Autonomen Gemeinschaft Valencia künftig entweder nicht mehr zur Abgabe dieser Steuererklärung verpflichtet sind oder sich ihre steuerliche Bemessungsgrundlage deutlich reduziert.

Schlussfolgerung

Die Änderungen bei den Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb sowie bei sonstigen vermögensrechtlichen Vorgängen stellen eine erhebliche steuerliche Entlastung für alle dar, die in der Autonomen Gemeinschaft Valencia tätig sind. Wenn Sie den Erwerb einer Immobilie in Betracht ziehen, eine Erbschaft erhalten oder eine Schenkung an einen Verwandten der zweiten oder dritten Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onkel oder Tanten) planen, stehen wir von White-Baos Abogados Ihnen gerne beratend zur Seite, um diese steuerlichen Neuerungen bestmöglich zu nutzen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-mail: info@white-baos.com

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