Ab dem Jahr 2013 sind alle Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien verpflichtet, das Formular 720 bei der Steuerbehörde einzureichen, wenn ihr Vermögen im Ausland den Wert von € 50.000 übersteigt. In diesem Formular werden die Werte des Vermögens oder der Rechte im Ausland im Detaill deklariert. Die Nichtvorlage des Formulars […]


