Nach Verabschiedung des, der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegenden Gesetzes 15/2015, besteht seit einigen Jahren in Spanien die Möglichkeit sich vor einem Notar scheiden oder trennen zu lassen, insofern mehrere Voraussetzungen gegeben sind, unter anderen: .- die Scheidung oder Trennung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. .- die Ehe ist kinderlos / ohne minderjährige Kinder / ohne behinderte […]


