Anspruch, ohne Kosten für Sie, auf Erstattung der für Ihr Hypothekendarlehen gezahlten Aufwendungen. Verlängerung der ausschliesslichen Zuständigkeit des Sondergerichts 5-bis von Alicante.

Wie erwartet hat der Oberste Justizrat die ausschliessliche Zuständigkeit der Sondergerichte bestätigt. Diese werden im Jahr 2020 weiterhin über die missbräuchlichen Klauseln der Hypothekendarlehen entscheiden. In der Provinz Alicante ist das Sondergericht Nummer 5-bis der Stadt Alicante zuständig.

 

White Baos Abogados hat zahlreichen Betroffenen,  mit Erfolg geholfen, die gezahlten Ausgaben zurückzufordern. Ohne die Bereitstellung von Mitteln und ohne Ausgaben, sind 100% der eingereichten Klagen gewonnen worden.

 

Wer hat Anspruch?  Verbraucher

Obwohl über die Möglichkeit diskutiert wird, die Inanspruchnahme auch auf den beruflichen Bereich auszudehnen, besteht kein Zweifel, dass alle Verbraucher denen die Bank die Notar, Registrierung- und Bearbeitungskosten ihres Hypothekarkredits auferlegte, erfolgreich ihre Ansprüche geltend machen und die Rückerstattung dieser Kosten verlangen können.

* Komplizierter wird es für diejenigen, die ihre Hypothekendarlehensvereinbarung für einen beruflichen oder kommerziellen Zweck unterzeichneten,  da sie keinen Verbraucherstatus haben.

 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um in Ihrem Namen Ansprüche geltend zu machen, benötigen wir eine Kopie der notariell beglaubigten Hypothekendarlehensurkunde und die Rechnungen der von Ihnen gezahlten Aufwendungen:  Notar, Grundbuchamt, Bearbeitungskosten der Bank und im Allgemeinen alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit dem Hypothekendarlehen bezahlt haben.

 

Welche Kosten sind erstattungsfähig?

Nach der neuesten Doktrin des Obersten Spanischen Gerichtshofs (mit der wir nicht einverstanden sind und hoffen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH gegen sie entscheidet) können Sie ohne Zweifel die Rückzahlung, zuzüglich Zinsen, nachstehender Ausgaben verlangen :

 

.- NOTARKOSTEN. Der Oberste Gerichtshof bestimmt, dass sie zur Hälfte gezahlt werden müssen, da es im Interesse beider Parteien liegt, die Urkunde zu unterzeichnen. Demzufolge können Sie 50% des gezahlten Betrags zurückfordern können.

 

.- BEARBEITUNGSKOSTEN. dh die Kosten der Bank für die Bearbeitung und Eintragung der Hypothekendarlehensurkunde in das Grundbuch. Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Bearbeitung beiden Parteien zugute kommt. Grundsätzlich müssen sie zur Hälfte getragen werden, sodass Sie 50% des gezahlten Betrags zurückfordern können.

 

.– AUFWENDUNGEN FÜR DAS GRUNDBUCHAMT .Der Oberste Gerichtshof bestimmt,  dass sie von der Bank gezahlt werden,  da es in ihrem Interesse liegt die Last als Sicherheit für den gewährten Kredit in das Grundbuchamt einzutragen. Daher können Sie den vollständigen Betrag (100%) zurückfordern.

 

Andere Ausgaben, wie Steuern (AJD) usw. sollten in die Klage aufgenommen zunehmen, da die vom Obersten Gerichtshof vertretene Doktrin vom Europäischen Gerichtshof geändert werden könnte.

 

Wenn Sie alle Kosten Ihres Hypothekendarlehens zahlen mussten, empfehlen wir Ihnen, ohne zustätzliche Aufwendungen oder Risiken Ansprüche gegen die Bank geltend zu machen. Kontaktieren Sie uns! Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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