IRPH-Rechtsanspruch. Das Urteil des EuGH vom 3. März 2020. Wichtige Punkte. Klagen Sie ohne Kosten oder Risiko.

Wie mehrmals angekündet, wurde am 3. März 2.020 der Inhalt des endgültigen Urteils des Obersten Gerichtshofs der Europäischen Union über die Anwendung des Referenzindex IRPH als variabler Zinssatz der Hypothekendarlehen der Verbraucher bekanntgegeben.

 

Die Struktur des Urteils erlaubt uns, mehrere bedeutsame Schlussfolgerungen zu ziehen, die berücksichtigt werden müssen, wenn wir eine Klage auf Rückzahlung der überbezahlten Zinsen einreichen.

 

Für die spanischen Gerichte war es fraglich, ob die europäische Richtlinie 93/13 für den Schutz der Verbraucher auf den Fall des IRPH anwendbar ist, da es sich in diesem Fall um einen offiziellen, im spanischen Staatsblatt (BOE) veröffentlichten Index handelt. Die Antwort lautet: Ja, da nach Auffassung des Gerichtshofs berücksichtigt werden muss, dass die spanischen Vorschriften, obwohl es sich um einen offiziellen Index handelt, nicht zwingend festlegen, dass er von den  Vertragsparteien angewendet werden muss.

 

Zweitens hat der Gerichtshof ausgewertet, wie wichtig es ist, dass sich der Verbraucher der Konsequenzen der von ihm unterzeichneten Klauseln voll bewusst ist. In diesem Sinne wird erklärt, dass die dem Verbraucher zur Verfügung stehenden und von der Bank bereitgestellten Informationen von grundlegender Bedeutung sind, mit denen er entscheiden muss, ob er den Vertrag abschließt oder nicht. Nach dem Verständnis des Hofes sind die spanischen Gerichte verpflichtet zu prüfen, ob der Verbraucher genügende Informationen erhalten hat, um mit voller Gewährleistung, die Bedingungen des Darlehens zu verstehen und zu bewerten. Insbesondere die Informationspflicht über die aufzuwendenden Kosten für die Zahlung der Zinsen, und über die Entwicklung des IRPH im Vergleich zu anderen Indizes wie zBsp. zum Euribor usw. zu informieren.

 

Schließlich ist die Interpretierung des Gerichts über die Auswirkungen der möglichen Nichtigkeit der IRPH-Klausel hervorzuheben. In diesem Sinne erklärt der EuGH, dass die spanischen Gerichte entscheiden müssen, ob die Nichtigkeit eines wesentlichen Vertragselements wie die IRPH-Klausel ein Fortbestehen des Vertrags zulässt.

 

Sollte nach Auffassung der spanischen Gerichte, der Darlehensvertrag nach Aufhebung des IRPH weiter bestehen, dh ohne Zinsen zu zahlen, ständen wir vor einem Szenario, in dem die Verbraucher alle bisher gezahlten Zinsen zurückfordern könnten. Wir glauben, dass ein zinsloser Darlehensvertrag durchaus möglich ist, dass die Aufhebung der IRPH-Klausel nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrags bedeutet und, dass alle gezahlten Zinsen zurückerstattet werden sollten.

 

Der Europäische Gerichtshof erklärt, dass Angesichts der für den Verbraucher äusserst schädlichen Auswirkungen einer vollständigen Nichtigkeit und Aufhebung des Vertrags, die spanischen Richter befugt sind, einen Ersatzreferenzindex festzulegen. Nach unserem Ermessen sollte es derjenige sein,  der in der Dalehensurkunde als Ersatz festgelegt wurde, normalerweise der EURIBOR.

 

Zusammenfassend verstehen wir, dass das Urteil die spanischen Gerichte auffordert zu gewährleisten, dass die IRPH-Klausel alle erforderlichen Informationen enthält, und andernfalls  aufzuheben oder einen anderen Index anzuwenden. Die damit verbundenen Rückzahlungen wären von einem beträchtlichen Umfang.

 

Die endgültige Lösung auf der Grundlage der erhaltenen Informationen muss von Fall zu Fall getroffen werden und erfordert eine spezifische Analyse und Rechtsberatung. Ist Ihre Hypothek auf IRPH bezogen, können Sie ohne Kosten oder Risiko Ansprüche geltend machen. Wir werden nur auf Erfolgsbasis vergütet. Kontaktieren Sie uns!

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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