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Zwangsräumungen, Probleme mit Mietern und Pächtern.

Das Verfahren bezüglich der Zwangsräumungen und der Forderung von Mietrückständen ist stark kritisiert worden, da es zu langwierig und nicht einfach durchzuführen ist.

In diesem Sinne haben die Rechtsforschriften 19/2009, 13/2009 und andere darauffolgende Gesetze wichtige Änderungen in der Zivilprozessordnung (1/2000- LEC) vorgenommen. Diese betreffen den Zwangsräumungsprozess und die Forderung von Mietrückständen.

Sind Sie Vermieter (Hauswirt oder Besitzer einer Immobilie) oder sind Sie Mieter, müssen Sie die wichtigsten Änderungen kennen:

1 .- Die neue Behörde OSI (Oficina de señalamiento Inmediato). Dieses Amt legt nach Eingang der Klage den Verhandlungstermin fest, der in der Regel in einem Zeitraum von 20 Tagen stattfindet. Es ist richtig, dass diese Behörde im Moment nicht vollständig wirkungsfähig ist. Man erwartet jedoch, dass die Zwangsräumungen der Mieter, die dem Räumungsbefehl keine Forge leisten, hierdurch erheblich beschleunigt werden.

2 .- Das mündliche Verfahren ist eines der schnellsten Verfahren und wäre in diesen Fällen anwendbar. Unabhängig von der Summe und der Art der geforderten Beträge, oder ob es sich hierbei um nicht bezahlte Strom- und Wasserrechnungen, usw. handelt.

3.- Wie in anderen Ländern üblich, kann nun auch in Spanien gemäss des neuen Artikels 152 der LEC, dem Beklagten die Klage durch die Rechtsvertretung des Klägers übermittelt werden.
Dies erspart viel Zeit, da die Klage schon einen Tag nach Einreichung durch den Anwalt des Klägers mitgeteilt werden kann. Dies ist bei weitem schneller als bisher.

4.- Die neue Abfassung des Gesetzes sieht ebenfalls vor, dass unmittelbar nach Urteilsspruch die Vollstreckung des Urteils angeordnet wird. Man muss nicht, wie bisher, auf die 20-tägige Vollstreckungsfrist warten.

Kürzlich sind Änderungen eingeführt worden, die das gerichtliche Verfahren der Zwangsräumung vereinfachen. Dieses ähnelt nun dem Mahnverfahren. Das mündliche Verfahren findet nur dann vor Gericht statt, wenn seitens des beklagten Mieters Widerstand geleistet wird.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die neue Gesetzgebung das Verfahren der Zwangsräumungen und der Forderung von Mietrückständen leichter und wirksamer macht.

Haben Sie ein Problem mit Ihrem Mietvertrag, mit Ihrem Mieter oder Hauswirt, lassen Sie es uns wissen. Wir helfen Ihnen gerne.

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