Einsturz oder Einsturzgefahr der Mauer/Bauten des Nachbarn. Reparatur- und Abrißpflicht des Nachbarn.

Gelegentlich kommt es vor, dass der gefährliche Zustand in dem sich das Haus, die Mauer oder ein anderer Bau des  Nachbarn befindet einen möglichen Einsturz befürchten lässt, der unser Eigentum oder sogar uns selbst und andere schädigen könnte.

 

Der Nachbar ist in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, die auf seinem Grundstück errichteten Bauten instand zu halten, den einsturzgefährdeten oder ruinösen Bau abzureißen oder die erforderlichen Arbeiten durchzuführen um den Einsturz zu vermeiden.

 

Diese Verpflichtung des Eigentümers spiegelt sich in Artikel 389 des Spanischen Zivilgesetzbuchs wieder, in dem es heißt:

Der Eigentümer eines baufälligen Bauwerks (Gebäude, Mauer, Säule usw.), ist verpflichtet, dieses abzureißen oder die erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um den Einsturz des Baus zu verhindern.

Sollte der Eigentümer die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreifen, kann die Behörde den Abriß der einsturzgefährdeten Bauwerks auf Kosten des Eigentümers veranlassen.

 

Befindet sich, zBsp. die Mauer des Nachbarn in einem gefährlichen Zustand und droht einzustürzen, können Sie ihn auffordern und zwingen, die Mauer abzureissen oder die Gefahr zu beseitigen. In den  Fällen, in denen es nicht möglich ist die Mauer abzureißen, weil es sich, zBsp. um  eine Stützmauer handelt, dessen Entfernung einen Erdrutsch verursachen könnte, muss der Eigentümer die erforderlichen Arbeiten ausführen, um zu gewährleisten, dass die Mauer nicht einstürzt.

Weigert sich der Nachbar, kann er rechtmäßig gezwungen werden die Ausführung der erforderlichen Arbeiten durch Sie oder Dritte zu erlauben, und muss die Kosten hierfür tragen.

 

In diesem Sinne ist beispielsweise das Urteil Nr. 1361/2018 vom 21. Juni 2018 des Provinzgerichts von Gran Canaria hervorzuheben, das besagt:

1) Es muss eine Gefahr für Dritte bestehen, die Personen oder das Eigentum Dritter gefährdet.

2.) Es muss eine reelle Einsturzgefahr bestehen, dh. eine echte und tatsächliche Gefahr, und keine Verschlechterung des Zustands, von dem zu erwarten ist, dass er irgendwann zum Einsturz führt.

 

Der Richter verurteilt den Eigentümer in diesem Fall die im schlechtem Zustand befindliche und unmittelbar vor dem Zusammenbrucht stehende Mauer abzureißen oder Reparaturbeiten vorzunehmen. Als Eigentümer ist er verpflichtet die Instandhaltung dessen, was auf seinem Grundstück errichtet wurde zu gewährleisten oder den Abriss vorzunehmen, um den Einsturz und die Auswirkungen auf die Mauer des Nachbarn mit der sich daraus ergebenden Gefahr für Menschen und Güter zu vermeiden.

 

Wenn sich die Mauer oder irgendein anderer Bau Ihres Nachbarn in einem sehr schlechten Zustand befindet und droht einzustürzen und Ihr Nachbar möchte keine Maßnahmen ergreifen und Reparaturarbeiten durchführen, gefährdet er die Sicherheit von Menschen und Gütern. Sie sollten wissen, dass Sie, insofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, gesetzlich befugt sind ihn zu zwingen, den defekten Bau abzureißen oder die notwendigen Reparaturen vorzunehmen um sicherzustellen er nicht einstürzt.  

 

Besteht die Gefahr,  dass die Mauer oder ein anderer Bau Ihres Nachbarn einstürzt  und Schäden verursachen könnte? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Rechtsberatung von erfahrenen Anwälten! Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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