Trennung und Scheidung in Spanien. Häufig gestellte Fragen. Sorgerecht, Unterhalts und Ausgleichszahlungen der Expats in Spanien. Covid 19.

Viele der häufigen Anfragen bezüglich Scheidung und Trennung, kommen von den Ausländern und Expats, die in Spanien leben. Hierbei sind die häufigsten Fragen:

 

Ich möchte mich scheiden lassen. Wer hat das Recht die Familienwohnung zu nutzen?

Es hängt davon ab, was Sie vereinbaren.

Wenn sie keine Einigung erzielen und minderjährige Kinder haben, wird die Nutzung der Familienwohnung normalerweise dem Elternteil gewährt, der das Sorgerecht hat.  Bei geteiltem Sorgerecht muss der Richter unter Berücksichtigung der Interessen des/der Minderjährigen entscheiden, wem die Nutzung des Hauses zugeschrieben wird.

Ist die Ehe kinderlos, kann der Richter dem Ehepartner, der sich in einer besonderen Gefährdungssituation befindet, die Nutzung der Familienwohnung gewähren, selbst wenn er/sie nicht der Eigentümer ist.

 

Wenn ich mich von meinem Partner in Spanien scheiden lasse, ohne eine Einigung erzielt zu haben, wird automatisch das gemeinsame Sorgerecht für meine Kinder festgelegt?

Nein, selbst wenn in diesem Sinne ein Antrag vor Gericht eingereicht wurde. Das gemeinsame Sorgerecht findet keine automatische Anwendung, und sollte zwischen den Parteien keine Einigung zustandekommen, wird der Richter nach Analyse der persönlichen Umstände jeden Einzelfall entscheiden.

 

Handelt es sich um in Spanien lebende Expats und einer der Ehegatten kehrt in sein/ihr Herkunftsland zurück,  vor welchen Gerichten sollte der Antrag auf Scheidung oder Trennung eingereicht werden?

Die Verordnung 2019/1111 der Europäischen Union sieht vor, dass die Zuständigkeit den Gerichten des Staates vorbehalten ist, in dem sich der gewöhnliche Wohnsitz der Ehegatten befindet. Mit anderen Worten, befindet sich der letzte Familienwohnsitz in Spanien, sollte das Verfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Parteien, in diesem Land eingeleitet werden.  

 

Verlässt der Vater oder die Mutter das Haus, ist er/sie verpflichtet, Unterhalt für die Kinder zu zahlen?

Ja, dies ist ein Recht der Kinder und diese Verpflichtung obliegt dem Elternteil, der nicht das Sorgerecht hat.  Die Verpflichtung entsteht jedoch nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart oder von einem Gericht verordnet wird. Sie entsteht daher erst wenn sie erklärt und die Höhe der Unterhaltszahlung von einem Richter oder von den Parteien festgelegt wird.

 

Wenn ich von der Krise des Coronavirus COVID 19 betroffen bin, kann ich eine Änderung der Scheidungsurteils, der Scheidungs- oder Trennungsvereinbarungen, der Unterhaltsvereinbarung  für meinen Ex-Ehepartner oder für meine Kinder beantragen?

Leider hat die Covid-Krise19 das Einkommen vieler Familien beeinträchtigt und einige Väter und Mütter können derzeit den monatlichen Unterhalt ihrer Kinder nicht bezahlen. Für diejenigen, die vom Coronavirus betroffen sind, ist mit dem Kögliglichen Gesetzdekret (RDL) 16/2020 ein spezifisches Schnellverfahren genehmigt worden, wobei die Anträge während des Alarmzustands und bis zu 3 Monate nach dessen Abschluss eingereicht werden müssen.

 

Wenn Sie Rechtsberatung zum Thema Trennungen und Scheidungen in Spanien wünschen, kontaktieren Sie uns.

 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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