Gemeinsames Sorgerecht und geschlechtsbezogene Gewalt. Häufige Zweifel. Rechtsberatung. Fachanwalt für Familienrecht

Gemeinsames Sorgerecht und geschlechtsbezogene Gewalt

Gemeinsames Sorgerecht und geschlechtsbezogene Gewalt: Sind sie vereinbar? Während des Scheidungsverfahrens unserer Mandanten treten manchmal Zweifel an dem gemeinsamen Sorgerecht auf wenn innerhalb des Paares Gewalt aufgetreten ist. In diesem Artikel werden wir versuchen, die Position der Gerichte über das gemeinsame Sorgerecht und der vorgefallenen geschlechtsbezogenen Gewalt zu erläutern.

Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht ist die Möglichkeit, die Betreuung und Sorge zwischen den Eltern gerecht zu verteilen. Wir müssen davon ausgehen, dass das gemeinsame  Sorgerecht mit der geschlechtsbezogenen Gewalt oder mit der Gewalt and dem Mindejährigen Kind unvereinbar ist.

Daher, wenn in einem Scheidungsverfahren über die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts entschieden wird, muss geprüft werden ob eine Gewaltbeziehung zwischen den Ehegatten besteht oder bestanden hat, da sie die Interessen des Minderjährigen berührt und beeinträchtigt.

Gemeinsames Sorgerecht und geschlechtsbezogene Gewalt: Unvereinbarkeit.

Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch stellt klar, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht möglich ist, wenn gegen den Vater ein Strafverfahren wegen Gewalt gegen die Mutter oder die Kinder läuft. Selbts wenn kein Verfahren eingeleitet wurde, jedoch eine Reihe von Indizien auf diese Gewalt im Familienbereich hinweisen.

So heißt es in Artikel 92.7:

7. Das gemeinsame Sorgerecht ist nicht zulässig, wenn gegen einer der Eltern ein Strafverfahren eingeleitet wurde, weil er/sie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die moralische Integrität oder die sexuelle Freiheit und Schadloshaltung des Eheparterns oder der Kinder geschadet und verletzt hat. Ebenso, wenn der Richter aus den Behauptungen der Parteien und aus den aufgenommenen Beweismitteln begründete Anhaltspunkte der häuslichen Gewalt entnehmen kann.

Grundvoraussetzung: Die friedliche Beziehung zwischen den Eltern.

Die Grundvoraussetzung für die Gewährung des gemeinsamen Sorgerechts er gemeinsamen Obsorge ist die friedliche Beziehung zwischen den Eltern.

Es ist normal, dass die Beziehung zwischen den Eltern während des Scheidungsverfahrens nicht ideal ist. Jedoch, damit die angespannte Situation zwischen den Eltern nicht gegen die Annahme der gemeinsamen Vormundschafts- und Sorgerechtsregelung spricht, muss sie auf einem höheren Niveau liegen als was für eine eheliche Krisensituation typisch ist.

In den Fällen, in denen der Zustand von  Gewalt zwischen den Eltern mit der Wahrung des Wohls des Minderjährigen unvereinbar ist, ist das alleinige Sorgerecht erforderlich.

Im Scheidungsverfahren werden die Interessen des Minderjährigen als absolut relevant erachtet.

Gemäß den Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes 8/2015 vom 22. Juli über die Änderung der Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,  betrachten die Richter für die Gewährung des Sorgerechts, die Interessen der Minderjährigen als eine Angelegenheit der öffentlichen Ordnung um.

Fazit

Die Gerichte verstehen das gemeinsame Sorgerecht als ein System der maximalen Zusammenarbeit zwischen den Eltern. Für dessen Anwendung ist die gegenseitige Achtung zwischen den Eltern erforderlich, die dem Kind als Vorbild und Handlungsleitlinie dienen soll.

In vielen Fällen geht dieser gegenseitige Respekt verloren, und damit die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht über das Kind zu erhalten.

Wenn Sie sich in einem Scheidungsverfahren befinden und weitere Fragen zu unserem Artikel über das gemeinsame Sorgerecht und die geschlechtsbezogene Gewalt haben, Kontaktieren Sie uns.

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

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