Scheidung und Trennung. Zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen das Besuchsrecht. Schadensersatz.

Zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Regelung des Besuchsrechts.

Nach der Trennung oder Scheidung stellt das Besuchsrecht die Beziehung des nicht betreuenden Elternteils zu den minderjährigen Kindern her.  Das heißt, die Zeit, die sie miteinander verbringen werden: Ferien, Wochenende usw. Leider erhalten wir in unserer Anwaltskanzlei zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit den Verstößen gegen das Besuchsrecht.

Verstöße gegen Besuchsrecht des Sorgeberechtigten Elternteils.

Der Elternteil, der das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, hilft leider nicht immer, bei der Erfüllung der Vereinbarungen des Besuchsrechts.   Es ist wichtig, dass sich alle Parteien um den Minderjährigen sorgen und seine/ihre Interessen berücksichtigen. Zu diesen gehören unter anderen die Beziehung zum Vater oder zur Mutter, der/die kein Sorgerecht hat.

Eine Verletzung des Besuchsrechts stellt dar, z.Beispiel:

.- Die Besuche des nicht betreuenden Elternteils zu vermeiden; und sie mit  außerschulischen Aktivitäten, mit privaten/gesellschaflichen Ereignissen usw. zusammenfallen zu lassen.

.- Die Kommunikation zu erschweren oder zuverhindern,

USW.

Folgen und zivilrechtliche Haftung für Verstöße.

Die Nichteinhaltung der Plicht zur Erleichterung des Besuchsrechts kann zur  Änderung des Sorgerechts für den Minderjährigen führen. In einigen Fällen sogar zum Verlust.

Darüber hinaus wurde von der spanischen Rechtsprechung erklärt, dass aufgrund der Behinderung der Besuche und Kontakte mit dem nicht betreuenden Elternteil eine Entschädigung für die zivilrechtliche Haftung geltend gemacht werden kann.

Um eine solche Entschädigung zu fordern, muss der Kläger jedoch nachweisen, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das heißt, Urheberschaft, Kausalzusammenhang, Existenz von Schäden usw.

Notwendigkeit der Existenz des Schadens.

Für den Anspruch auf zivilrechtliche Haftung ist es unerlässlich, dass nachgewiesen wird, dass ein Schaden vorliegt. Der Verlust der Beziehung zum minderjährigen Kind kann offensichtlichen moralischen Schaden verursachen.

Wie die Rechtsprechung in einigen Präzedenzfällen gesagt hat, kann der Entzug des Kontakts mit dem Vater oder der Mutter dem Kind einen physischen und psychischen Schaden zufügen und die „Integrität, Würde oder Freiheit, Basisgüter der Persönlichkeit“ beeinträchtigen.

Es muss ein relevanter Schaden sein. Das heißt, ein bestimmter oder sporadischer  Verstoß reicht nicht aus. Es muss eine wiederholte, böswillige und absichtliche Haltung des anderen Elternteils sein.

Der materielle Schaden wird ebenfalls in Betracht gezogen. Der Verlust des Geldes für Ferien, die nicht genossen werden konnten. Die Reisekosten für einen Besuch der nicht stattgefunden hat, usw.

Schlussfolgerung

Die Eltern müssen sich offensichtlich bemühen, das minderjährige Kind zu schützen. Sie müssen Anstrengungen unternehmen um sicherzustellen, dass die von den Parteien oder von den Richtern vereinbarten Besuchsregelungen eingehalten werden.

Die Besuche des nicht betreuenden Elternteils wiederholt zu behindern oder zu verhindern, kann dem Minderjährigen ernsthaften Schaden zufügen. Und ebenso dem Vater oder der Mutter, die keine angemessene Beziehung zum Kind aufbauen kann

Wenn Sie Fragen zum Scheidungs- oder Trennungsverfahren in Spanien haben. Wenn Sie Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Verletzung der Besuchsregelung oder einer einer anderen, zusammenhängenden Angelegenheit wünschen. Informationen über unsere familienrechtlichen Dienstleisungen finden sie unter dem und um Rechtsberatung zu erhalten, kontaktieren Sie uns.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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