Ärztliche Kunstfehler in Spanien. Berufshaftplicht und Fehlverhalten. Beispiele

Wenn ärztliche Behandlungsfehler auftreten, ist die Form der Geltendmachung von Ansprüchen vollkommen unterschiedlich und hängt davon ab, ob das öffentliche Gesundheitswesen (spanische Sozialversicherung: Krankenhäuser, Kliniken usw.) oder eine private Anstalt betroffen sind. 

Ansprüche gegen das öffentliche Gesundheitswesen.

In diesem Fall werden Schadensersatzansprüche hauptsächlich in einem Verwaltungsstreitverfahren vorgebracht. Die Anspruchsfrist beträgt normalerweise 1 Jahr, ab dem Zeitpunkt des Todes oder der Stabilisierung des Schadens. 

 

Ansprüche im Zusammenhang mit dem privaten Gesundheitswesen.

Werden in der Zivilgerichtsbarkeit geklärt, wobei in einigen Fällen ausserdem Strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Die Anspruchsfrist die sich in diesen Fällen aus der sogenannten vertraglichen Haftung ergibt, beträgt nunmehr 5 Jahre (bislang waren es 15 Jahre). Jedoch kann sich diese Frist in den Fällen einer außervertraglichen Haftung, das heißt, die nicht der vertraglichen Beziehung zu dem privaten Zentrum entstammt, auf 1 Jahr beschränken. 

 

Ärztliche Haftung-Beispiele.

Obwohl der ärztliche Kunstfehler oder die medizinische Nachlässigkeit mitunter mit einem Operationsfehler in Verbindung gebracht werden, sind nach den veröffentlichten Daten, die meisten rechtlichen Verfahren mit folgenden Vorfällen verbunden :

. – Verzögerung der Diagnose oder Fehldiagnose.

. – Die Einverständniserklärung des Patienten aufgrund fehlerhafter und unvollständiger Information, keine Information über bestehende Alternativen usw.

. – Fehlerhafte Verschreibung von Medikamenten.

USW.

 

Gerichtliche Entscheidungen-Beispiele.

Es gibt unzählige gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit ärztlichen Kunstfehlern. In diesem Artikel möchten wir das Urteil gegen eine bekannte private Klinik in der Marina Alta hervorheben, in der viele Kinder aus ganz Spanien zur Welt gekommen sind. Das Landesgericht Alicante erklärte im Urteil Nr. 24/2014 vom 06.02.2014, die Verantwortlichkeit und medizinische Fahrlässigkeit des Arztes, der Privatklinik und ihrer Versicherungsgesellschaften. 

Die Entscheidung basierte nicht auf den praktizierten Kaiserschnitt, der versehentlich eine Perforation provozierte. Die Begründung des Gerichts war, dass die Verzögerung der Diagnose eine Peritonitis verursachte, die wiederum eine geläufige Konsequenz der bei dem Kaiserschnitt angewandten Operationstechnik ist.

Infolgedessen, war das Landesgericht der Auffassung, dass die Verantwortung nicht darin bestand, versehentlich eine Peritonitis verursacht zu haben, sondern, dass diese nicht rechtzeitig diagnostiziert und das Diagnoseverfahren nicht mit der gebotenen Dringlichkeit durchgeführt wurde, was zu einer Verschlimmerung des Zustandes der Patientin und der Nachwirkungen führte

 

Wenn Sie ärztliche Behandlungsfehler erlitten haben und Ihre Patientenrechte verteidigen möchten, ist es wichtig, dass Sie die Geschehnisse nachweisen können und so schnell wie möglich einem Fachmann in diesen Angelegenheiten zu Rate ziehen, Für weitere Rückfragen zum Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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