Ansprüche gegen Versicherer in Spanien. Lebensversicherung und Zahlungsverweigerung. Bereits bestehende Krankheiten.

Versicherer. Lebensversicherung und Zahlungsverweigerung. Vorherige Krankheit

Viele Fragen an unsere Kanzlei haben die Zahlungsverweigerung der Lebensversicherung als Ursache. Weigerungen, Hindernisse und Verzögerungen, auf die ein Teil der Versicherer in Spanien zurückgreift, und die in vielen Fällen auf Vorwänden ohne jegliche Rechtsgrundlage beruhen.

Verzögerungen und Hindernisse

Es kommt sehr häufig vor, und unsere Leser müssen dies wissen, dass die Versicherungsunternehmen das Verfahren verzögern. Manchmal verweigern sie die Zahlung nicht direkt. Sie verwenden jedoch alle möglichen Praktiken, um das Verfahren zu verzögern und zu verewigen. Folglich sind eine übermäßige und unnötige Anforderung von Unterlagen üblich. Und ebenso die Hinauszögerung von Beantwortungen, E-Mails usw.

Vorherige oder bereits bestehende Krankheiten

Eine der häufigsten Vorwände ist der Mangel an Informationen über eine vorherige Krankheit. So wird von den Versicherern gelegentlich argumentiert, dass der Versicherte seine bereits bestehenden Krankheiten nicht richtg angegeben habe. Infolgedessen, konnte der Versicherer das tatsächlich gedeckte Risiko nicht einschätzen. So wird angegeben, dass im Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung der Versicherung; nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde. Oder, dass vor Versicherungsabschluss wichtige Daten über Krankheiten verheimlicht wurden.

Der Gesundheitsfragebogen

Wenn der Tod und somit der Leistungsfall eintritt, ist es wichtig:

.- die allgemeinen und die besonderen Bedingungen der Lebenversicherung zu überprüfen.

.- den in der Regel vor Versicherungsabschluss ausgefüllten Gesundheitsfragebogen zu überprüfen.

Es ist zu beachten, dass der Gesundheitsfragebogen selbst manchmal mangelhaft ist. Nun, ist er oftmals  allgemein, mehrdeutig, unvollständig usw. Es gibt sogar Fälle, in denen er von der Versicherungsgesellschaft bereits ausgefüllt wurde.

Zahlungsverweigerung der Lebensversicherung

Sollte die Versicherung die Zahlung der Lebensversicherung unter dem Vorwand einer  nicht gemeldeten vorbestehenden Krankheit verweigern, ist es wichtig zu überprüfen, ob ein Gesundheitsfragebogen vorliegt oder nicht.

Ebenso, ob er ordnungsgemäßndigt abgefasst, vervollständigt ist, usw.

Ist er nicht vorhanden oder ist so unzureichend, dass er als nicht existent betrachtet werden kann; wäre eine vorherige, nicht gemeldete Krankheit kein Argument mit dem die Versicherung die Nichteinhaltung der Leistung begründen kann. Und wäre selbstverständlich auch keine böse Absicht oder Unrichtigkeit des Versicherten.

Kausalität der vorherigen Krankheit.

Nicht immer wird eine frühere, nicht gemeldete Krankheit, die Zahlung der vereinbarten Entschädigung verhindern.

Daher ist die Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit des Gesundheitsfragebogens nicht ausreichend. Denn, damit die Verweigerung des Versicherers vorankommen kann, muss die nicht gemeldete Krankheit die Ursache des Todes sein.

Die Spanischen Gerichte

Bemerkenswert ist unter anderem das jüngste Urteil des Provinzgerichts Jaén vom 16.04.2020.

Darin wird eine Unterlassung des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit einer chronischen Krankheit anerkannt. Aber es wird erinnert dass:

.- Die nicht gemeldete Krankheit muss eine ausschlaggebende Ursache des Todes sein.  

.- Dass er die Folge einer bereits bestehenden Krankheit oder eines Schadens sein muss, der wissentlich nicht gemeldet wurde

.- Die Verschleierung von für den Tod unbedeutenden Gesundheitsdaten ist irrelevant.

Wenn Sie Ansprüche gegen eine Versicherungsgesellschaft in Spanien oder gegen die Zahlungsverweigerung einer Lebensversicherung geltend machen möchten, kontaktieren Sie uns.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Weiß & Baos.

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