Es spielt keine Rolle, ob Sie steuerlich in Spanien ansässig sind oder nicht. Sind Sie ein ausländischer Staatsangehöriger mit wirtschaftlichen Interessen in Spanien, ist es für Sie von entscheidender Wichtigkeit, zu wissen, was ein Doppelbesteuerungsabkommen ist und wie es Sie betreffen kann. Wenige Regelungen werfen so viele Fragen auf (und haben so große praktische Auswirkungen) wie diese internationalen Abkommen. In diesem Artikel erklären wir, worum es hier geht, wie sie angewendet werden und wo Sie das für Ihre Staatsangehörigkeit relevante Abkommen finden können.
Die steuerliche Situation der Ausländer in Spanien
Nicht in Spanien ansässige Personen mit wirtschaftlichen Interessen in diesem Land haben klare steuerliche Verpflichtungen:
Wenn sie eine Immobilie besitzen, müssen sie die Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) abführen. Bei leerstehender Immobilie ist eine jährliche Einkommenszuweisung anzugeben. Wird die Immobilie vermietet (als Hauptwohnung, Ferienwohnung, saisonale Vermietung etc.), müssen die erzielten Einkünfte versteuert werden.
Beim Verkauf der Immobilie ist die entsprechende Kapitalertragssteuer zu deklarieren.
Bei Erbschaften oder Schenkungen von in Spanien befindlichem Vermögen muss hier die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) gezahlt werden.
Auf der anderen Seite sind alle Personen (Spanier oder Ausländer), die in Spanien steuerlich ansässig sind, verpflichtet, weltweit erzielte Einkünfte in Spanien zu deklarieren.
Diese allgemeinen Kriterien können sich jedoch ändern wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und dem Ursprungsland des Steuerpflichtigen besteht.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Es handelt sich um ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Staaten, das deren Steuerhoheit über Personen oder Unternehmen, die mit beiden Ländern verbunden sind, koordiniert regelt. Das Hauptziel ist, zu vermeiden, dass ein Einkommen doppelt besteuert wird (einmal im Land der Einkommensquelle und einmal im Land des steuerlichen Wohnsitzes).
Zur Erreichung dieses Ziels legen diese Abkommen fest:
.- Welches Land welche Einkommensarten besteuert: Gehälter, Renten, Mieten, Dividenden, Vermögensgewinne usw.
.- Welche Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewandt werden (Freistellung oder Abzug).
.- Dass die Steuern durch das Abkommen abgedeckt sind.
.- Etc.
Mit welchen Ländern hat Spanien Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen?
Spanien hat mit nahezu hundert Ländern Abkommen zur Doppelbesteuerung geschlossen. Die vollständige Liste ist auf der Webseite der spanischen Steuerbehörde verfügbar. Im Folgenden finden Sie Links zu den Abkommen mit Ländern wie Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Irland, den USA, etc.
Beispiel für eine Besonderheit bei Doppelbesteuerungsabkommen: Der Fall Spanien – Frankreich bei Erbschaften von Bankkonten
Wenn ein ausländischer Staatsbürger verstirbt und ein Bankkonto in Spanien hinterlässt, ist es üblich, dass der Erbe die Erbschaftssteuer in Spanien zahlen muss. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Spanien sieht jedoch eine Ausnahme vor: War der Verstorbene in Frankreich ansässig, ist die Steuer in Frankreich steuerpflichtig. Spanien hat in diesem Fall keine Steuekompetenz. .
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die möglichen Besonderheiten und Ausnahmen jedes Abkommens zu kennen.
Fazit
Das Doppelbesteuerungsabkommen zu kennen und zu verstehen ist für jeden Ausländer mit wirtschaftlichen Interessen in Spanien entscheidend. Die allgemeine Regelung mag klar erscheinen, doch die Praxis variiert stark je nach Staatsangehörigkeit und geltendem Abkommen. White Baos Abogados verfügt über umfassende Erfahrung in der internationalen Steuerberatung. Kontaktieren Sie uns! Wir werden Ihren individuellen Fall analysieren und Sie fachlich beraten.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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