So tilgen Sie Ihre Schulden in Spanien. Neuanfang ohne Schulden. Das Gesetz der zweiten Chance.

In Krisenzeiten häufen viele Menschen Schulden an; die sie nie wieder abbezahlen können. Dennoch haben sie einen legalen Weg, die Schulden in Spanien zu tilgen und von diesen Schulden befreit, neu anzufangen. Dank des im Jahre 2015 verabschiedeten Gesetzes der zweiten Chance.

Befreiung von der nicht gezahlten Verbindlichkeit oder  Schuldenerlass (BEPI).

Mit diesem Mechanismus werden nicht bezahlte Schulden getilgt oder erlassen, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Die Idee ist, dass eine Person im Zahlungsrückstand eine neue Chance bekommt. Einen neuen Anfang machen kann ohne dass die angesammelten Schulden ihn/sie sein/ihr ganzes Leben daran hindern, ein Unternehmen zu gründen oder wieder zahlungsfähig zu werden.

Persönliche oder subjektive Voraussetzungen.

Für den Schuldenerlass oder die BEPI-Entlastung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden:

.- Der Schuldner muss eine natürliche Person sein. Das Gesetz gilt nur für Einzelpersonen, nicht für Unternehmen.

.- Und er/sie muss ein Schuldner im guten Glauben sein:

.- das Konkurs- oder Insolvenzverfahren darf ihn/sie NICHT für SCHULDIG befunden haben.

.- er/sie darf nicht aufgrund von Vermögensdelikten, Dokumentenfälschung,  Straftaten gegen die Sozialversicherung usw. vorbestraft sein.

Objektive Voraussetzungen (Artikel 488)

.- Grundsätzlich muss er/sie die Forderungen gegen das Vermögen (wie die Gebühren des Konkursverwalters usw.) und die dinglichen Sicherheiten (Hypotheken usw.) bezahlt haben.

.- Und er/sie muss versucht haben, vor Beginn des Konkursverfahrens eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Möglichkeit, Schulden zu tilgen, auch wenn dingliche Kredite nicht bezahlt werden können usw.

Obwohl grundsätzlich die Zahlung einer Reihe von dinglichen Sicherheiten erforderlich ist. Können, auch bei Nichtzahlung, die Schulden erlassen werden.

Dies könnte mit einer Haftungsbefreiung durch die Genehmigung eines Zahlungsplans geschehen.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1. In den vier Jahren vor der Insolvenzerklärung darf der Schuldner kein seiner/ihrer  Kapazität angemessenes Stellenangebot abgelehnt haben.

2. Nicht gegen die Mitwirkungs- und Informationspflicht während des Konkursverfahrens verstoßen  haben.

3. In den zehn vorangegangenen Jahren nicht von seiner/ihrer Haftung und von seinen/ihren Schulden befreit  worden sein.

Selbst wenn der Zahlungsplan nicht erfüllt wird, kann der Schuldenerlass beantragt werden. Wenn ein Teil der Einkünfte verwendet wurde, um zu versuchen, den genehmigten Plan einzuhalten, auch wenn dies letzendlich nicht möglich war.

Schlussfolgerung

Das Gesetz der zweiten Chance ist ein rechtliches Mittel, um von den Schulden entlastet zu werden, die nicht bezahlt werden können.

Es bietet die Möglichkeit, ohne die angehäuften Schulden, weider bei Null anzufangen.

Es ist für Einzelpersonen gedacht, nicht für Unternehmen.

Wenn Sie Schulden haben, die Sie nicht bezahlen können, und bereit sind, Ihr Vermögen zu liquidieren, die Schulden in Spanien zu tilgen und einen neuen Anfang zu machen. Dank des Gesetzes der zweiten Chance können Sie dies tun, Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen helfen.

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Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

Weiß & Baos.

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