Widerruf einer Schenkung in Spanien. Wir analysieren die „Undankbarkeit“ als gesetzlichen Grund.

Widerruf einer Schenkung in Spanien. Wir analysieren die „Undankbarkeit“ als gesetzlichen Grund.

In den letzten Jahren sind Schenkungen in Spanien immer häufiger geworden, insbesondere zwischen engen Familienangehörigen wie Ehepartnern, Kindern oder Eltern. Obwohl Schenkungen in der Regel als unwiderruflich gelten, sieht das spanische Zivilgesetzbuch bestimmte Umstände vor, unter denen eine Schenkung widerrufen werden kann. Einer der selten erwähnten, aber gesetzlich anerkannten Gründe ist die Undankbarkeit des Beschenkten. In diesem Wochenartikel analysieren wir diese Möglichkeit im Detail.

Arten von Schenkungen und formale Anforderungen

Bevor die rechtlichen Grundlagen des Widerrufs untersucht werden, lohnt es sich, kurz zu erläutern, was eine Schenkung ist und welche Hauptformen sie annehmen kann. Schenkungen können unterschiedlich ausgestaltet sein: einfache Schenkungen, bei denen der Beschenkte sofort das volle Eigentum erwirbt; bedingte Schenkungen, bei denen bestimmte Verpflichtungen erfüllt werden müssen; Schenkungen mit Vorbehalt bestimmter Rechte, bei denen sich der Schenker bestimmte Befugnisse vorbehält usw.

In allen Fällen sollten unsere Leser beachten, dass Schenkungen in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar beurkundet werden müssen, wenn der Beschenkte von den steuerlichen Vorteilen der geltenden Vorschriften profitieren möchte.

Widerruf einer Schenkung wegen Undankbarkeit

Artikel 648 des spanischen Zivilgesetzbuches nennt drei Hauptgründe für den Widerruf wegen Undankbarkeit:

– Begehen einer Straftat gegen den Schenker: Der Beschenkte kann als undankbar gelten, wenn er eine strafbare Handlung gegen die Person, die Ehre oder das Vermögen des Schenkers begeht. Die spanischen Gerichte legen diesen Grund weit aus. Das bedeutet, dass auch Handlungen wie psychische Misshandlung, Belästigung oder sogar körperliche Schäden einen Widerruf rechtfertigen können, selbst wenn keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Entscheidend ist ein Verhalten, das dem Schenker erheblichen Schaden zufügt – nicht das Vorliegen eines vorherigen Urteils.

– Beschuldigung des Schenkers einer Straftat: Wenn der Beschenkte den Schenker einer Straftat bezichtigt oder rechtliche Schritte einleitet, um ihm zu schaden, kann die Schenkung ebenfalls widerrufen werden. Dieser Grund gilt nicht für die gesetzliche Pflicht, Straftaten zu melden, sondern für bewusst schädigende Handlungen.

– Verweigerung von Unterhalt: Wenn der Beschenkte dem Schenker den notwendigen Unterhalt ungerechtfertigt verweigert, kann dies ebenfalls als Undankbarkeit gelten. Der Schenker muss einen tatsächlichen Bedarf und die vorsätzliche Verweigerung nachweisen.

Die Gründe für den Widerruf sind abschließend geregelt (numerus clausus). Das heißt, es gelten nur die gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Gründe. Sie bieten jedoch einen wesentlichen Schutz für Schenker gegenüber schwerwiegendem Fehlverhalten des Beschenkten.

Praktische Erwägungen: Erfolgt der Widerruf automatisch? Fristen

Nein. Der Widerruf erfolgt nicht automatisch; der Schenker muss gerichtliche Schritte einleiten. Das Gesetz legt eine Frist von einem Jahr zur Erhebung der Klage fest, die ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Schenker von der Undankbarkeit des Beschenkten Kenntnis erlangt. Es ist zudem zu beachten, dass der Schenker den wirtschaftlichen Wert des geschenkten Gegenstandes verlangen kann, falls der Beschenkte diesen nicht im ursprünglichen Zustand zurückgeben kann. Der Widerruf wirkt jedoch nicht gegenüber gutgläubigen Dritten, die vor der Geltendmachung Rechte erworben haben.

Schlussfolgerung

Auch wenn Schenkungen im Allgemeinen als unwiderruflich gelten, ermöglicht die spanische Gesetzgebung ihren Widerruf in Fällen von Undankbarkeit. White Baos Abogados sind darauf spezialisiert, Mandanten bei der Bewältigung komplexer rechtlicher Situationen wie dem Widerruf einer Schenkung zu unterstützen, basierend auf langjähriger Erfahrung im Erb-, Familien- und  Zivilrecht. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

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