Familienrecht in Spanien. Beendigung der Unterhaltsleistung. Keine Beziehung zwischen Vater und Kindern

Beendigung der Unterhaltsleistung. Keine Beziehung zwischen Vater und Kindern

Im heutigen Artikel werden wir uns mit der Beendigung der Unterhaltsleistung befassen. Die Unterhaltsleistung ist der wirtschaftliche Beitrag eines Verwandten zugunsten eines oder mehrerer anderer Verwandten.

Normalerweise des Vaters oder der Mutter an die minderjährigen Kinder nach der  Scheidung oder Trennung.

Wir werden uns genauer mit der Beendigung der Unterhaltsleistung befassen, wenn die Kinder keine Beziehung zum Vater oder zu der Mutter aufrechterhalten möchten. Das heißt, zu denen, die für ihrem Unterhalt aufkommen müssen.

Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.

Es ist möglich, die Beendigung der Unterhaltsleistung für ein Kind zu verlangen, weil dieses nichts vom Vater wissen will.

Dies hat der Oberste Gerichtshof Spaniens in seinem Urteil Nr. 104/2019 vom 19.02.2019 erklärt.

Basierend auf diesem Urteil werden wir diesen Artikel strukturieren.

Rechtliche Begründung für die Beendigung der Unterhaltsleistung.

Dass ein Kind seinen Vater oder seine Mutter nicht sehen möchte oder keine gute Beziehung zu ihm/ihr hat; stellt für sich allein keine Rechtfertigung dar, um die Unterhaltszahlungen einzustellen.

Es besteht jedoch ein Rechtsgrund, der die Beendigung der Unterhaltsleistung in manchen Fällen rechtfertigen könnte. Und zwar:

1-Artikel 152 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Unterhalts endet, wenn der Begünstigte eine Verfehlung begeht, die zur Enterbung führt.

2.- Zu den Gründen für die Enterbung gehört die Misshandlung oder die schwere Beschimpfung.

Daher ist vorstellbar, dass den Vater zu ignorieren, nichts mit ihm zu tun haben wollen, und jede Art von Beziehung abzulehnen, usw. der Misshandlung gleichgesetzt werden kann.

3.-Besonders in den Unterhaltsleistungen der volljährigen Kinder. In diesen Fällen sind sie aus Gründen der wahren Notwendigkeit gerechtfertigt. Da sie keine Minderjährigen mehr sind.

Daher besteht ihr Recht auf Unterhaltsleistung nicht darin, dass sie den Minderjährigen gleichgestellt sind. Die Notwendigkeit der Unterhaltsleistung muss nachgewiesen werden.

Beziehungslosigkeit, die dem Begünstigten zuzurechnen ist.

Abgesehen von den genannten Voraussetzungen, also von der fehlenden Beziehung zwischen Vater und Kind, usw. Der Oberste Gerichtshof betrachtet es als wesentlich, dass sie dem Kind zuzurechnen ist. Dem Empfänger der Unterhaltsleistung.

Daher genügt es nicht, zu beweisen, dass keine Beziehung zwischen dem Vater und dem Kind / den Kindern  besteht.

Es muss nachgewiesen werden, dass dies auf das Kind/ die Kinder zurückzuführen ist. Und nicht auf den Vater, der für den Unterhalt aufkommen muss.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Wenn ein Kind (Begünstigter oder Unterhaltsberechtigter), Unterhaltszahlungen vom Vater (oder von der  Mutter) erhält.

Und KEINE Beziehung zu ihnen (Unterhaltspflichtige) unterhält. Sich zu der Beziehung weigert. Und für die bestehende Beziehungslosigkeit verantwortlich ist.

Der Unterhaltspflichtige kann die Beendigung der  Verpflichtung verlangen.

Da dies als eine der Misshandlung nahe stehenden Rechtsform verstanden werden könnte. Die eine Enterbung rechtfertigen könnte. Und, gemäß Artikel 152 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Beendigung der Unterhaltsleistung.

Für Fragen zum Familienrecht können Sie unsere Website besuchen und uns jederzeit gerne kontaktieren.

Facebook,

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel.: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

White & Baos 2021 – Alle Rechte vorbehalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert