Rückzahlung der Kosten Ihres Hypothekendarlehens (Notar, Grundbucheintragung, usw.) auch wenn das Darlehen nicht mehr besteht.

Sehr geehrter Herr Baos,

Wir haben Ihre Artikel in Bezug auf die Notar- und Registrierungskosten, usw. von Hypothekendarlehen in Spanien mit Interesse gelesen.

Seit einigen Jahren haben wir ein Hypothekendarlehen und bitten Sie uns zu bestätigen, dass es jetzt möglich ist diese Aufwendungen zu reklamieren? Kann man reklamieren, auch wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt worden ist und wenn ja, gibt es eine Frist?

 

Sehr geehrter Leser, vielen Dank für Ihre Anfrage.

In seinem Urteil vom 23. Dezember 2015 erklärt der Spanische Oberste Gerichtshof, wie auch viele andere spanische Gerichtshöfe (das Landgericht von Logroño in seinem Urteil vom 16. Juni 2016, das Landgericht von Malaga in seinem Beschluss vom 29. Januar 2016 usw.) die Missbräuchlichkeit und Nichtigkeit von Rechts wegen der Klauseln, die dem Hypothekennehmer alle Aufwendungen des Hypothekendarlehens auferlegen. Gemäss den spanischen und europäischen Rechtsvorschriften für den Schutz der Verbraucher, sind diese Aufwendungen von dem Unternehmen, in diesem Fall von der Bank zu zahlen.

In allen von uns geprüften Hypothekenbriefen, wird darauf hingewiesen, dass alle Kosten von dem Hypothekennehmer zu zahlen sind, was bedeuten würde, das gut möglich 100% der Hypotheken von dieser nichtigen Klausel betroffen sind.

Wie in den vorangegangenen Artikeln möchten wir nochmals daran erinnern, dass die Aufwendungen eines Darlehens von etwa € 150.000 Euro zwischen € 3.000 – € 3.500 betragen, und bis zu € 7.000 ansteigen wenn wir die Steuer mit in Betracht ziehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle spanischen Richter der Auffassung sind, dass die Steuer von der Bank bezahlt werden muss.

Wir möchten betonen, dass von unserer Kanzlei bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens keine Anwaltsgebühren berechnet werden. Das heisst, unsere Honorare werden nur fällig wenn das Gerichtsverfahren gewonnen wird. In den meisten Fällen, wenn das Gericht unserer Klage zu 100% stattgibt, muss die Bank auch unsere Anwaltsgebühren übernehmen. Sie erhalten den vollen Betrag Ihrer Forderung zurück und die Bank muss zusätzlich die Kosten Ihres Anwalts und Ihres Prokuristen tragen.

Bereits zurückgezahlte Hypothekendarlehen, Abretungen an Zahlungs statt, Zwangsvollstreckungen, usw.

Die Antwort auf Ihre erste Frage ist JA. Wir sind der Auffassung, dass Sie die Erstattung der Kosten Ihrer Hypothek verlangen können, selbst wenn diese nicht mehr besteht. Wir klagen gegen eine missbräuchliche Klausel und verlangen dessen Nichtigkeit. Eine Null und Nichtig erklärte Klausel hat nie bestanden und demzufolge besteht auch keine zeitliche Begrenzung um dessen Ungültigkeit zu fordern. Andere juristische Auslegungen begrenzen jedoch die Frist auf 4 Jahre ab dem Zeitpunkt an dem der Oberste Gerichtshof die Ungültigkeit dieser Klauseln erklärt hat.  (Dezember 2015)

Daher sind wir der Auffasung, dass Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, selbst wenn Ihr Hypothekendarlehen aus welchem Grund auch immer, nicht mehr besteht.  

Haben oder hatten Sie ein Hypothekendarlehen? Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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