Boden-Klausel. Vorsicht mit dem RDL 1/2017 und mit der Kalkulation und dem Angebot der Bank.

Wie unsere Leser bereits wissen, ist es heutzutage für die Banken wirklich schwer die Legalität und Tranzparenz einer Boden-Klausel zu verteidigen. Die einzige  Rechtsverteidigung der Banken besteht in dem Versuch, zu beweisen, dass es sich bei dem Schuldner nicht um einen gewöhnlichen Verbraucher handelt oder, dass die Bank ausdrücklich auf das potenzielle wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Risiko der Beschränkung des Zinsatzes hingewiesen hat. Mir ist persönlich keine solche ausführliche Erläuterung seitens einer Bank bekannt. Nach den Urteilen des Obersten Spanischen Gerichtshofs, und vor allem nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 21. Dezember 2016 (EDJ 2016/226005), ist es für die Banken sogar noch schwieriger geworden, ihren Standpunkt zu verteidigen.

Dennoch, müssen die von der Boden-Klausel betroffenen Verbraucher auf einige neue Risiken achten:

RDL 1/2017: Mit dem Namen und dem Anschein einer Regelung im Dienste der betroffenen Verbraucher ist die RDL 1/2017 genehmigt worden.  Dieser Königlicher Erlass regelt eine Art außergerichtlichen Verhandlungsprozess fest, der nach unserer Auffassung nur die Banken schützt, und ihnen eine Extrazeit von ungefähr 4 Monaten gewährt, bevor die Verbraucher Ihre Ansprüche mit allen Garantien vor Gericht geltend machen können. Dieser Erlass verpflichtet die Banken nicht ihren Kunden  ein Angebot zu unterbreiten, er legt auch nicht fest wie die zu erstattenen Beträge errechnet werden, wie der Ablauf von einer Behörde überwacht wird, usw. Das einzig erkennbare Ziel, ist die Verbraucher erstmal an die Bank zu verweisen, die ohne die Kontrolle der Behörden, der Gerichte oder der Anwälte ein Angebot machen und eine Vereinbarung erzielen kann,  die letzendlich dazu führt dem Kunden weniger zurückgezahlt wird als ihm zusteht.

Die angebotene Rückerstattung ist immer falsch berechnet.  In allen Gerichtsverfahren und Verhandlungen die wir im Auftrag unserer Mandanten durchgeführt haben, sind die Verbindlichkeiten von der Bank falsch eingeschätz worden.  In der Regel werden die gezahlten Zinsen gemeinsam mit den Zinsen, die im Rahmen des neuen Zinssatzes entstehen aufgelistet und der Differenzbetrag,  in einigen Fällen auch die Verzugszinsen der Differenz, angeboten.  

Diese Kalkulation ist jedoch nicht richtig. Die Bank müsste einen neuen  Tilgungsplan mit den korrekten Monatsraten (Kapitalzahlung und Zinsen) aufstellen und diesen mit den wirklich bezahlten Monatsraten des betroffenen Kunden vergleichen. Dieser Vergleich zeigt nicht nur die überbezahlten Zinsen, die die Bank zurückzahlen muss, er ändert auch und veringert das ausstehende Kapital des Hypothekendarlehens.

Jedermann kennt das bisherige Verhalten der Banken gegenüber ihren Kunden und deshalb raten wir allen betroffenen Personen, das Angebot der Bank einer fachliche Prüfung zu unterziehen, bevor Sie zu einer Einigung mit der Bank kommen. Sie riskieren sonst, auf die Ihnen gesetzlich zustehenden  Rechte zu verzichten.

Für Rückfragen zum Thema, steht unser Expertenteam gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

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