Realteilung eines Immobilieneigentums in Spanien. Vorgang. Notwendige Schritte.

Segregation of properties in Spain. Steps to be taken.

Die Teilung könnte ein zweckmässiger Weg sein, wenn wir beabsichtigen einen Teil unseres Eigentums (Grundstück oder einer Immobilie) zu verkaufen oder zu schenken, usw.

Der Vorgang besteht in der Teilung des ursprünglichen Anwesens.  Es entsteht ein neues, gesondertes Eigentum, welches unabhängig vom Rest an einen neuen Besitzer übertragen werden kann.

Ein typisches Beispiel: Die Eltern besitzten ein grosses Grundstück und möchten ihrem Kind einen Teil davon für den Bau eines Hauses schenken. Durch diesen Vorgang könnten die Eltern einen Teil des Anwesens in ein unabhängiges Grundstück umwandeln und als solches im Grundbuchamt anmelden. Das neu entstandene Eigentum kann so dem Kind geschenkt werden, ohne den Rest zu beeinträchtigen.

Ebenso kommt es häufig vor, dass jemand sein eigenes Grundstück, zBsp. für den Bau eines Pools erweitern, und hierfür einen Teil des Nachbargrundstücks kaufen möchte. In diesem Fall muss der benachbarte Eigentümer den Kaufgegenstand abtrennen und als eigenständiges Grundstück anmelden, bevor der Verkauf weitergeführt werden kann.

Dieser Vorgang scheint recht einfach. In der Praxis ist die Erfüllung bestimmter rechtlicher und administrativer Anforderungen unbedingt erforderlich, wenn wir alles korrekt durchführen möchten.

Zunächst muss ein Techniker, in der Regel ein Architekt, die Messungen und Berechnungen vornehmen um die Objekte (das Neue und den Rest des ursprünglichen Anwesens) detailliert zu beschreiben und das Projekt für die Teilung  zu erstellen.

Nach Erstellung des Projekts, muss (normalerweise) bei der Gemeindeverwaltung eine Genehmigung für die Teilung beantragt werden. Zusammen mit den von jeder Gemeinde angeforderten Unterlagen (zBsp. Nachweis der Zahlung der Gebühren, Katasterplan und Auszug aus dem Grundbuch) muss ein Antrag und das vom Architekten erstellte Projekt eingereicht werden

Die Stadtverwaltung wird prüfen, ob das Projekt mit den städtebaulichen Vorschriften und den allgemeinen städtebaulichen Plänen in Einklang steht und entscheiden, ob die  Genehmigung erteilt werden kann. 

Anschliessend findet das Verfahren mit der Erteilung der notariellen Urkunde und dessen und Eintragung in das Grundbuch seinen Abschluss. 

Möchten Sie Ihr Grundstück in Spanien teilen und wünschen rechtlichen Beistand und Fachberatung? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung. 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern übermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos.

Tel .: +34 966 426 185

E-Mail: info@white-baos.com

White & Baos 2019 – Alle Rechte vorbehalten.