Gründung einer Firma in Spanien? Ausländische Firma und geschäftliche Tätigkeit in Spanien.

Gründung eines Unternehmens in Spanien

Alle, die eine Geschäftstätigkeit in Spanien planen, sollten wissen, dass die Gründung einer GmbH eine der besten Alternativen darstellt. Mit der Gründung eines Unternehmens  können die als Gesellschaftskapital eingebrachten Vermögenswerte, von dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter getrennt und vor möglichen Widrigkeiten geschützt werden.

 

Der erste Schritt ist die Wahl der Bezeichnung des Unternehmens, dh. des Firmennamens. Nachdem die Entscheidung getroffen worden ist, muss die Reservierung des oder der gewählten Namen beim Handelsregister beantragt werden.  Wird der Name zur Zeit nicht genutz, kann er gemäß den geltenden Bestimmungen verwendet werden. Eine Bescheinigung reserviert den freien Namen für einen Zeitraum von 6 Monaten.

 

Der nächste Schritt in der Gründungsphase wäre die Eröffnung eines Bankkontos im Namen der Gesellschaft, wo das eingebrachte Kapital (bei Geldbeiträgen nicht unter € 3.000) hinterlegt werden muss.

 

Als nächstes wird zusammen mit der Reservierung des Firmennamens und dem Nachweis der Eröffnung des Bankkontos, die Gründungsurkunde der Gesellschaft vor einem Notar unterzeichnet. Die Gründungsurkunde muss u.a. die Satzung der Gesellschaft, Information und Dauer der gewerblichen Tätigkeit, Sitz und Vertretungsorgan des Unternehmens enthalten.

Nach Unterzeichnung der Urkunde wird eine vorläufige CIF-Nummer (Steueridentifikationsnummer) für das Unternehmen beantragt.

 

Die Zahlung der Steuer für gesellschaftsrechtliche Operationen “Impuesto de Operaciones Societarias” wird nun fällig. Derzeit ist die Gründung einer Gesellschaft gemäß Artikel 45.I..11 des Gesetzes für Übertragungen und Eintragungen von Akten von dieser Besteuerung befreit.

 

Anschließend muss die Urkunde zur Registrierung beim zuständigen, vom Sitz der Gesellschaft abhängigen Handelsregister eingereicht werden. Sobald die positive Bewertung des Registrars vorliegt, wird das Unternehmen registriert.

Zum Abschluß muss die gewerbliche Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben wird, bei der Steuerbehörde angemeldet werden. Im Formular 036 wird die Aktivität der Firma  festgehalten und die Steuerregelungen denen diese unterliegt.

 

Möchten Sie ein Unternehmen in Spanien Gründen? Wir helfen Ihnen bei allen erforderlichen Etappen des Verfahrens.

 

 

Eine weitere Alternative: Gewerbliche Aktivität einer ausländischen Firma in Spanien

Wenn Sie bereits eine Firma in einem anderen Land haben und keine neue Firma in Spanien gründen möchten, können Sie eine spanische CIF-Nummer für Ihr Unternehmen ausserhalb Spaniens beantragen und diese zusammen mit den restlichen erforderlichen Angaben bei der Steuerbehörde registrieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung einer spanischen CIF (Steueridentifikationsnummer) ein amtliches Dokument des Landes vorlegen müssen in dem das Unternehmen gegründet wurde. Dieses Dokument, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, muss die Existenz und das weitere Bestehen des Unternehmens bescheinigen.

Zu berücksichtigen ist, dass der Verwalter oder Geschäftsführer, insofern er nicht in Spanien ansässig ist, einen in diesem Land ansässigen Steuervertreter ernennen muss, der im Namen der Gesellschaft handelt und für die in Spanien unternommenen Schritte verantwortlich ist.

 

Möchten Sie ein Unternehmen in Spanien gründen oder mit Ihrem Unternehmen im Ausland eine Geschäftstätigkeit in Spanien ausüben, wenden Sie sich an uns,  wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.  

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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